Grüne Wien/Sequenz, Stark: Erfolg im Kampf gegen die Lobauautobahn – Bundesverwaltungsgericht hält EuGH-Verfahren aufrecht

Wien (OTS) – Der Versuch von Asfinag und Verkehrsminister Peter
Hanke, eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der
Lobauautobahn zu verhindern, ist gescheitert. Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH aufrecht bleibt. Damit ist der
Weg frei für eine Klärung zentraler Fragen des europäischen
Umweltrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für die
Lobauautobahn eine Strategische Umweltprüfung hätte durchgeführt
werden müssen.

Bereits im März 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht den EuGH
angerufen, um klären zu lassen, ob beim Projekt Lobauautobahn gegen
europäisches Umweltrecht verstoßen wurde. Für das Gesamtprojekt wurde
bislang keine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Eine
Entscheidung des EuGH wird im Herbst erwartet. Anstatt diese
Entscheidung abzuwarten, versuchten Verkehrsminister Hanke und die
Asfinag, das laufende Verfahren vor dem EuGH zu stoppen. Bereits im
Oktober wurde bekannt, dass Hanke die laufende Strategische
Umweltprüfung für das Projekt beenden ließ. An ihre Stelle trat eine
fachlich umstrittene Einzelfallprüfung.

„Für ein Projekt dieser Größenordnung ist eine Strategische
Umweltprüfung das einzig angemessene Instrument. Dieses Vorgehen
zeigt deutlich, dass der Minister offenbar ein negatives Ergebnis
einer ordnungsgemäßen Umweltprüfung vermeiden wollte“, sagt der
Mobilitätssprecher der Grünen Wien, Kilian Stark.

„Dass Asfinag und Minister Hanke mit allen Mitteln versucht haben,
den EuGH aus dem Verfahren herauszuhalten, hat einen offensichtlichen
Grund: Der bereits laufende oberirdische Bau könnte sich als
rechtlich nicht haltbar erweisen. Für den Tunnel und die Lobau-Spange
fehlen außerdem wesentliche Genehmigungen“, ergänzt
Mobilitätssprecherin Heidi Sequenz.

„Hanke und die Asfinag versuchen mit allen Mitteln, die Lobauautobahn
doch noch durchzusetzen – obwohl Verkehrs- und Umweltexpert:innen
seit Jahren aufzeigen, dass dieses Projekt die schlechteste Lösung
ist. Es geht längst nicht mehr nur um eine Autobahn. Es geht um die
Frage, ob europäisches Umweltrecht eingehalten wird oder ob
politischer Druck rechtsstaatliche Verfahren aushebeln kann. Das
Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass auch ein
staatlicher Autobahnbetreiber an europäisches Recht gebunden ist“, so
Stark und Sequenz abschließend.