Wien (OTS) – Wien, 14.7.25 – Tagtäglich sind in Wien rund 6.000 Taxis
im Einsatz.
„Als wichtiger Teil des Personennahverkehrs stehen für die Fahrer
dabei Service, Kundensicherheit, Qualität und Sauberkeit an oberster
Stelle“, erklärt Ekrem Gönültas, Obmann der Wiener Taxi-Innung (
„Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen“). Daher
begrüßt die Branche die Pläne der Stadt Wien, durch eine „Aktion
scharf“ gesetzlich geregelte Vorgaben zu Mindeststandards bei
Fahrzeugen sowie die Einhaltung von Fahrgastrechten strenger zu
kontrollieren und Missachtung hart zu bestrafen, wie es im aktuellen
Regierungsprogramm der Stadt vorgesehen ist.
Die Taxi-Innung plädiert bei den geplanten Kontrollen dafür,
einen weiteren Schwerpunkt auf grundlegende Vorgaben – allen voran
ein gültiger Taxischein und eine Konzession – zu setzen. „Wir stehen
der Stadt Wien mit unserer Expertise gerne zur Seite und bringen uns
als aktiver Partner in die geplanten Kontrollen ein“, sagt Gönültas.
Ein gemeinsames Vorgehen wäre für die Taxi-Innung auch nichts Neues:
Es gibt Schwerpunktaktionen zusammen mit der Landesverkehrsabteilung
der Landespolizeidirektion Wien, der Finanzpolizei und dem Bundesamt
für Eich- und Vermessungswesen.
Illegale Fahrten durch Fahrtenvermittler im Fokus
„Unsere Taxiunternehmen und die Lenker halten sich an hohe
Standards und Gesetze. Damit schaffen und sichern sie Qualität. Das
darf nicht durch illegale Fahrten über Fahrtenvermittler-Plattformen,
die sich nicht an die Regeln halten, verzerrt werden“, so Gönültas.
Rechtlich vermitteln Plattformen nur Fahrten und müssen sich daher,
zum Unterschied zu Taxi-Unternehmen, auch nicht an das
Gelegenheitsverkehrsgesetz halten: Für die Einhaltung der bestehenden
Gesetzgebung sind nämlich die Lenker und Taxi-Unternehmen individuell
verantwortlich.
Daher kommt es vor, dass man über eine Vermittlungsplattform
Fahrer bekommt, die keine gesetzmäßigen Wiener Taxilenker sind. Sie
verfügen über keinen Taxischein, besitzen kein Kennzeichen, das auf
TX endet, und fahren mit Privatautos oder unerlaubt mit Taxi-
Konzessionen aus Niederösterreich. Diese Personen nutzen Plattformen,
die keine freiwillige Selbstkontrolle der dort angemeldeten Fahrer
durchführen. „Das wollen und müssen wir in Zusammenarbeit mit den
Behörden und seriösen Fahrtenvermittlern ändern“, unterstreicht
Gönültas. „Wir fordern eine Anpassung des
Gelegenheitsverkehrsgesetzes, damit dieses auch
Vermittlungsplattformen umfasst.“
Mehr Fairness für echte Taxis
Sonst kann im Sinne der Passagiere nicht garantiert werden, dass
Fahrer eine aufrechte Gewerbeberechtigung und Fahrerlaubnis in Form
eines Taxilenkerausweises haben. Dies kann dazu führen, dass
Passagiere im Fall eines Unfalls während der Fahrt nicht versichert
sind.
Durch diese schwarzen Schafe steigt unerlaubterweise die
Konkurrenz. „Unsere Wiener Mitglieder verlieren dadurch massiv an
Geschäft. Die Dumping-Konditionen dieser illegalen Praktiken führen
zu einem Mangel an Qualitätsstandards für die Kundschaft, was sich
negativ auf die Branche auswirkt“, erklärt Gönültas. „Wir plädieren
hier für mehr Fairness für unsere Branche – als echte Taxis halten
wir uns an die Regeln und Standards. Dies sollten auch alle
Fahrtenvermittler tun.“
Sieben Fahrgastrechte
Konzessionierte Wiener Taxis – erkennbar an der Kennzeichenendung
TX, ATX, BTX oder CTX – sind verpflichtet, Info-Karten mit den
Rechten der Fahrgäste mitzuführen. In jedem Taxi befindet sich
außerdem ein QR-Code, über den man neben den Fahrgastrechten in
deutscher und englischer Sprache auch zu einem Bewertungsformular
gelangt. Alternativ kann Feedback zu einer Fahrt über
www.taxifeedback.at gegeben werden. Die sieben relevantesten
Fahrgastrechte lauten:
1.
Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-
Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
2.
Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung.
Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern,
Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens,
Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
3.
Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.
4.
Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel
bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder
gefährlich.
5.
Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen
eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein
Navigationsgerät verwendet wird.
6.
Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck
sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
7.
Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs
müssen frei für Sie sein.