Wien (OTS) – Insgesamt 1.667 Schlichtungsfälle zu
Kommunikationsdiensten (
Telekommunikation und Medien) verzeichnete die Schlichtungsstelle im
Berichtsjahr 2025. 1.584 Schlichtungsfälle betrafen
Telekommunikationsdienste, 83 Schlichtungsfälle entfielen auf
Mediendienste. Der durchschnittliche Streitwert betrug 375 Euro und
lag damit um rund 5 Prozent höher als ein Jahr davor.
„Bei der Entwicklung der Schlichtungstätigkeit verzeichnen wir
heuer einen ungewöhnlich starken Anstieg bei den
Schlichtungsanträgen, ohne dass wir spezifische Problemlagen erkennen
können. Bei vielen Anträgen vermuten wir aufgrund des Wordings, dass
Nutzer:innen verstärkt mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz
ihre Anträge verfassen und damit einen leichteren Zugang zur
Schlichtung der RTR finden,“ sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer,
Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und
Post.
Vertragsstreitigkeiten bei Verfahrensinhalten vorherrschend
Die zwei größten Brocken im Bereich Telekommunikation waren
Entgeltstreitigkeiten mit 758 Verfahren und Vertragsschwierigkeiten
mit 638 Verfahren. „Die Kategorie ‚Vertragsschwierigkeiten‘ umfasst
unter anderem unklare Vereinbarungen zu inkludierten Leistungen,
Entgelte oder unter Umständen bestehende Kündigungsmöglichkeiten“,
führt Steinmaurer aus. Erwähnenswert ist im Jahresvergleich der
Anstieg bei Verfahren zu ‚Netzqualität mobil‘, sie stiegen um 25
Prozent auf 95 Verfahren. Auffällig ist auch die Entwicklung bei
Verfahren zu ‚Roaming in Drittstaaten‘, hier gab es 2025 insgesamt
122 Verfahren, 89 davon entfielen auf Datendienste und 33 auf
Sprachtelefonie.
Wie auch in den Vorjahren betraf der Großteil der Verfahren die
A1 (716), gefolgt von Magenta (452) und Drei (308). Während im
Jahresvergleich Verfahren, die die A1 betrafen, um rund 4 Prozent
zurückgingen, stiegen Verfahren zu Drei um 10 Prozent. Insgesamt 169
Verfahren betrafen Diskontanbieter.
„94 Prozent der Verfahren konnten 2025 innerhalb von 90 Tagen
abgeschlossen werden. Diese erfreuliche Erfolgsquote ist ein Indiz
sowohl für die kompetente Verfahrensabwicklung unserer Expertinnen
und Experten als auch für die erprobte Zusammenarbeit unseres Hauses
mit den Anbietern“, so Steinmaurer.
Rufnummernmissbrauch: weiterhin große Geisel für Nutzer:innen
Die Anzahl der bei der Meldestelle für Rufnummernmissbrauch
registrierten Beschwerden betrug per Ende 2025 mit 31.888 um 5
Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Herbst 2025 ist es möglich, auch
betrügerische Nachrichten, die Nutzer:innen über WhatsApp erhalten,
zu melden. Im Berichtsjahr wurden diesbezüglich 141 Meldungen
eingebracht. „Anlass zur Sorge gab der Anstieg der Beschwerden zu
Betrugs-SMS und zwar um 60 Prozent auf 10.205 Meldungen“, informiert
Steinmaurer und ergänzt, „inhaltlich dominierten Betrugs-SMS zu den
Themenbereichen Familie, Behörden und Banken.“
Neue RTR-Verordnung: Schutzschild gegen Betrugs-SMS
„Um Betrugs-SMS künftig einen Riegel vorzuschieben, haben wir
unter Einbeziehung der Marktteilnehmer einen neuen rechtlichen Rahmen
geschaffen. Ab Herbst wird die RTR als Registrierungsstelle
fungieren. Unternehmen, die bei SMS beim Empfänger als Absender
beispielsweise ihren Firmennamen angezeigt haben möchten, müssen
diese alphanumerische Senderkennung bei ihrem Mobilfunkanbieter
melden, der wiederum der RTR die Senderkennung bekannt gibt. Das
bedeutet, dass alphanumerische Senderkennungen künftig nur mehr dann
am Display angezeigt werden, wenn diese Senderkennung bei der RTR
registriert und auf der Website der RTR gelistet ist“, erläutert
Steinmaurer in einfachen Worten die Funktionsweise der
Schutzmaßnahme. Die RTR-Verordnung tritt diese Woche in Kraft, die
Mobilfunkanbieter haben dann sechs Monate für die technische
Umsetzung Zeit.
Der Jahresbericht der Schlichtungsstellen, der einen Überblick
zur Schlichtungstätigkeit in den Bereichen Medien, Post und
Telekommunikation gibt, ist auf der Website der RTR unter
https://www.rtr.at/schlichtungsbericht-2025 abrufbar.
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung
des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt
sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz
definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und
ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M.
Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als
Geschäftsstelle unterstützt sie die Telekom-Control-Kommission (TKK),
die Post-Control-Kommission (PCK) sowie die Kommunikationsbehörde
Austria (KommAustria). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at
veröffentlicht.


