ÖAMTC: Sommer, Sonne & Drohne – was es im Urlaub zu beachten gilt

Wien (OTS) – Immer mehr Menschen nehmen ihre Drohne mit auf Reisen –
für
spektakuläre Luftaufnahmen vom Strand, den Bergen oder historischen
Städten. Doch wer seine Drohne im Sommerurlaub einsetzen will, sollte
sich gut vorbereiten. “Gerade bei Reisen ins Ausland ist es wichtig,
sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Denn auch
wenn es EU-weit einheitliche Grundregeln gibt, können regionale
Einschränkungen gelten”, erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Thomas Fleer.

Innerhalb der EU darf mit einer in Österreich registrierten
Drohne grundsätzlich geflogen werden – vorausgesetzt, man hält sich
an die geltenden Grundregeln: Die Drohne muss stets in Sichtweite
betrieben werden, Flugverbotszonen sind einzuhalten, und nähert sich
ein bemanntes Luftfahrzeug, ist unverzüglich zu landen. Auch auf den
Datenschutz und die Privatsphäre Anderer ist Rücksicht zu nehmen –
Luftaufnahmen über Menschenansammlungen oder privaten Grundstücken
können rechtlich problematisch sein. “Darüber hinaus gibt es aber oft
lokale Besonderheiten – etwa Flugverbote in Städten, Nationalparks
oder in der Nähe von militärischen Anlagen”, weiß Fleer. “Einen guten
Überblick bieten offizielle Luftkarten oder regionale Drohnen-Apps.”

Zwtl.: Vorsicht bei hohen Temperaturen und Flugreisen

An heißen Orten ist nicht nur der Mensch gefordert – auch die
Technik leidet unter Hitze. Besonders empfindlich sind die Lithium-
Polymer-Akkus, denn Temperaturen über 60 Grad können die Zellen
schädigen und die Lebensdauer der Batterie drastisch verkürzen. “Man
sollte die Drohne daher keinesfalls im heißen Auto liegen lassen –
dort sind schnell 70 Grad erreicht. Auch nach dem Flug ist es ratsam,
das Gerät im Schatten auskühlen zu lassen”, rät der ÖAMTC-Experte.

Ebenso wichtig: Wer bei großer Hitze fliegt, sollte auf sich
selbst achten. Konzentration ist gefragt, denn Drohnenpilot:innen
sind Teil des Luftraums und müssen jederzeit auf andere Luftfahrzeuge
reagieren können. “Regelmäßige Pausen, ausreichend Flüssigkeit und
ein schattiger Platz für den Steuernden sind daher kein Luxus,
sondern ein Sicherheitsfaktor”, erinnert Fleer

Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub startet, sollte sich
rechtzeitig über die Transportvorgaben informieren. Meist darf die
Drohne selbst im Aufgabegepäck mitgeführt werden, die Akkus hingegen
gehören aus Sicherheitsgründen ins Handgepäck – am besten in einer
feuerfesten Transporttasche (Lipo-Bag). “Falls es Unklarheiten gibt,
sollten zusätzliche Informationen bei der Fluggesellschaft eingeholt
werden”, empfiehlt Fleer.

Zwtl.: Gut vorbereitet und versichert in den Urlaub

In Österreich – wie auch in vielen anderen Ländern – gilt eine
Pflicht zur Haftpflichtversicherung von Drohnen. “Denn wenn durch den
Drohneneinsatz ein Schaden entsteht, haften Pilot:innen persönlich –
das kann teuer werden”, warnt Fleer. “Es empfiehlt sich daher, die
Polizze vor der Reise zu prüfen und gegebenenfalls die Versicherung
zu erweitern.”

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet in der kostenlosen
ÖAMTC Drohnen-Info App alle wichtigen Flugregeln, hilfreiche Tools
sowie die Möglichkeit, wesentliche Dokumente wie den
Drohnenführerschein digital zu speichern. Für theoretische Grundlagen
und mehr Flugpraxis wiederum sorgen die Drohnen-Trainings in den
Fahrtechnik Zentren des ÖAMTC. Nähere Infos zum ÖAMTC-Drohnen-
Sicherheitspaket findet man auf der Website des Mobilitätsclubs.

Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial zu dieser Aussendung gibt
es im ÖAMTC-Presseportal zum Download.