Nächster Knalleffekt beim Vorhaben S34/Spange Wörth, Bundesverwaltungsgericht eröffnet erneut Ermittlungsverfahren

Wien (OTS) – Die beim BVwG beschwerdeführende Umweltorganisation
VIRUS teilt mit,
dass das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zum Vorhabensteil der
S34/Spange Wörth das Ermittlungsverfahren teilweise wiedereröffnet
und für 23.6. erneut eine mündliche Gerichtsverhandlung anberaumt
hat. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Nach der Verkündung des EuGH-
Urteils im Februar haben einige wunschdenkende S34-Befürworter von
Klarheit in ihrem Sinn gefaselt und offenbar schneller geredet als
sie das Urteil überhaupt gelesen und verstanden haben konnten, die
tatsächliche Sachlage sieht aber eben anders aus“.

Faktum ist, dass aus dem Urteil für Waldvögel und nun auch für
Fledermäuse zusätzlicher Ermittlungsbedarf folgt. „Wir haben im
Februar rasch gehandelt und unmittelbar nach Veröffentlichung des
EuGH Urteils in der Sache C-131/24 „VIRUS ua.“ Eingaben beim BVwG
betreffend die rechtliche Konsequenzen und den Handlungsbedarf
deponiert“, so Rehm. Ob kausal oder nicht ist die weitere
Vorgangsweise des Gerichts mit der Forderung nach Weiterführung des
Ermittlungsverfahrens im Einklang. Eine Genehmigung erteilen wäre
schwer darstellbar gewesen und bevor ein Gericht abweist, fließt viel
Wasser die Donau hinab. „Die Situation ist eben tatsächlich
komplexer, als allzu schlichte Denkweisen es nachvollziehen können,“
so Rehm abschließend.