Kroatien aktualisiert Küstenpatent B: Erleichterungen für internationale Skipper – jetzt bis 18 Meter und mit VHF-Lizenz

Wien (OTS) – Kroatien hat sein beliebtes Küstenpatent B für
Freizeitkapitäne
umfassend reformiert. Ab sofort berechtigt das neue Patent offiziell
zum Führen von Sportbooten und Yachten bis zu 18 Metern Länge ,
sowohl national als auch international – eine wichtige Anpassung, die
nun auch deutlich und explizit auf dem Befähigungsschein vermerkt
ist.

Neu ist zudem der Hinweis in englischer Sprache:
“The holder of this certificate has competence to operate up to 12 Nm
from the coast or islands.”
Damit entfällt die bisherige Einschränkung, wonach sich der
Geltungsbereich explizit auf die Adria (“Adriatic Sea”) bezog. Der
neue Wortlaut ermöglicht nun eine breitere internationale Anerkennung
.

Ein weiterer, entscheidender Punkt betrifft die Funklizenz:
“The holder of this certificate is authorized to operate VHF maritime
radio telephone station.”
Damit erfüllt das neue Küstenpatent auch eine Forderung vieler
Charterunternehmen , die bislang eine separate VHF-Funklizenz
verlangten – insbesondere im Vergleich zu österreichischen
Bootsführerscheinen, bei denen dieser Hinweis oftmals fehlt.

Mit dieser Reform reagiert Kroatien auf die steigende Zahl
internationaler Skipper und schafft klare rechtliche
Rahmenbedingungen für den nautischen Tourismus , insbesondere für
Charterkunden aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Die Änderungen gelten ab sofort für alle neu ausgestellten
Patente sowie auf Wunsch auch rückwirkend für bestehende Inhaber
durch Neuausstellung.