St. Pölten (OTS) – „Die NÖ Landesregierung sieht weiterhin kein
Problem bei künftigen
Widmungen in Hochwasser-Risikozonen“, sagt Grünen-
Landtagsabgeordneter Georg Ecker angesichts der landesseitigen
Genehmigung eines Entwicklungskonzepts seiner Heimatgemeinde
Hollabrunn mit mehreren potenziellen Baulandflächen in
hochwassergefährdeten Bereichen. „Das kann es angesichts der
Ereignisse des Vorjahres und der immer häufiger auftretenden
Extremwetterereignisse durch die Klimakrise nicht sein. Neuwidmungen
auf Hochwasserflächen bedeuten Schäden und damit Kosten für
Privatpersonen und Steuerzahler von Morgen“, sagt Ecker. Noch im Juli
dieses Jahres wurde in einer Aussendung der NÖ Landesregierung
betont, dass keine Widmungen als Bauland in HQ100-Gebieten erfolgen
würden*. „Entweder die NÖ Landesregierung kennt ihre eigenen Regeln
nicht, oder in dieser Aussendung wurde bewusst die Unwahrheit
gesagt“, sagt Ecker angesichts der Genehmigung solcher Flächen für
potenzielles Bauland im vorliegenden Konzept.
Auch die „Sicherstellung von für die land- und
forstwirtschaftliche Produktion wertvollen Flächen“, der gemäß
Raumordnungsgesetz (§14 (2)) bei Entwicklungskonzepten „besondere
Priorität“ einzuräumen ist, sieht Ecker verletzt. Im vom Land
geprüften und genehmigten Entwicklungskonzept sind zahlreiche Flächen
als mögliches Bauland ausgewiesen, auf denen sich laut Bodenkarte
„hochwertiges Ackerland“ befindet. „Wer bestes Ackerland als
zukünftiges Bauland sieht und dafür auch noch das eigene Gesetz
verbiegt, sollte sich überlegen, ob er im richtigen Bund tätig ist“,
so Ecker in Richtung des aus dem Bauernbund kommenden zuständigen
Landesrat Stephan Pernkopf.
Der Abgeordnete fordert daher einmal mehr eine Verschärfung des
Raumordnungsgesetzes in Niederösterreich. „Es darf keine Ausnahmen
für Bauten oder Widmungen in Hochwassergebieten mehr geben. Die
vorliegende Genehmigung von Potenzialflächen in hochwassergefährdeten
Bereichen zeigt die Notwendigkeit einer Verschärfung des Gesetzes
eindrücklich. Auch hochwertiges Ackerland muss besser vor zukünftigen
Widmungen geschützt werden“, fordert Ecker, der vermutet, dass dieser
Fall nur die Spitze des Eisbergs ist. „Wenn im Fall von Hollabrunn
trotz expliziten Hinweisen auf Widersprüche zum Raumordnungsgesetz
nicht eingegangen wird, stellt sich die Frage, in welchen Gemeinden
in Niederösterreich die Prüfbehörde noch zuschaut“, sagt Ecker, der
daher eine Anfrage bei der NÖ Landesregierung einbringen wird.
* https://www.noe.gv.at/noe/Lehren_aus_dem_Hochwasser_2024-
_Land_NOe_staerkt_Schutz-_.html


