AK-Präsident Stangl warnt vor drohender Steuernachzahlung bei der Teilpension: „Es braucht eine gesetzliche Lösung!“

Linz (OTS) – Das neue Modell der Teilpension soll für einen
flexibleren Übergang
in die Pension sorgen. Die AK sieht jedoch noch Handlungsbedarf in
der derzeitigen Ausgestaltung. Denn: Pension und Lohn / Gehalt können
derzeit noch nicht gemeinsam versteuert werden. Es drohen
Steuernachzahlungen über die Arbeitnehmerveranlagung. „ Die
Verantwortung darf hier nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.
Es braucht eine gesetzliche Lösung “, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Die Einführung der Teilpension bringt Arbeitnehmer:innen zukünftig
zusätzliche Flexibilität bei der Gestaltung der letzten Arbeitsjahre
bis zur Pension. Wenn Anspruch auf eine (vorzeitige) Alterspension
besteht, kann die Arbeitszeit um 25 bis zu maximal 75 Prozent
reduziert werden. Das reduzierte Gehalt / der reduzierte Lohn wird
durch den Bezug einer Teilpension kompensiert. Oder anders gesagt: Es
können gleichzeitig eine Pension und Einkünfte aus einem
Arbeitsverhältnis bezogen werden.

Das Problem, das die Arbeiterkammer Oberösterreich sieht, liegt in
der Besteuerung dieser Einkünfte: Derzeit ist es noch nicht möglich,
dass monatliche Einkommen aus einer Pension und Einkünfte aus einem
Arbeitsverhältnis miteinander versteuert werden. Dadurch kommt es im
darauffolgenden Jahr im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung zu
Steuernachzahlungen. Im Zuge der neu eingeführten Teilpension wird
dieses Problem nicht gelöst. Die Arbeitnehmer:innen müssten sich
gegebenenfalls Geld für die Steuernachzahlung auf die Seite legen.

Verantwortung nicht auf Arbeitnehmer:innen abwälzen
„ Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für die Versteuerung in
der Teilpension bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Eine Regelung, die
neben der arbeits- und sozialrechtlichen Komponente auch umfassend
das Steuerrecht einbezieht, würde sicherlich die Akzeptanz und
Inanspruchnahme der Teilpension stärken “ so AK-Präsident Stangl.