AK Erfolg: TV- und Streaminganbieter Canal+ muss Aktivierungsgebühr an Konsument:innen zurückzahlen!

Wien (OTS) – Die AK hat Klauseln in den Verträgen von Canal+ (ehemals
HD Austria)
unter die Lupe genommen. Nach Einbringung einer Klage konnte die AK
mit dem TV- und Streaminganbieter eine Einigung erzielen. Die für
Konsument:innen bedeutendste Klausel betrifft die zu Unrecht bezahlte
Aktivierungsgebühr. Canal+ zahlt sie den Betroffenen auf Antrag
zurück. Zudem hat sich Canal+ verpflichtet, weitere Klauseln nicht
mehr zu verwenden.

Konsument:innen mussten teilweise bei Abschluss eines Abonnements
eine Aktivierungsgebühr – zuletzt in der Höhe von 29,90 Euro –
bezahlen. Für die AK waren diese und andere Klauseln rechtswidrig.
Nach einer Klage erzielte die AK mit Canal+ eine Einigung. Canal+
zahlt die zu Unrecht eingehobene Aktivierungsgebühr nach Aufforderung
an Betroffene zurück.

Was heißt das für Betroffene?

+ Betroffene, die eine Aktivierungsgebühr bezahlt und nicht
bereits in der Vergangenheit rückerstattet bekommen haben, erhalten
ein Informationsschreiben von Canal+, das alle relevanten
Informationen zur Rückforderung enthält.

+ Betroffene, die kein Informationsschreiben erhalten haben,
können die Rückforderung über die Website von Canal+ oder mittels
Musterbrief der Arbeiterkammer beantragen.

SERVICE: Weitere Details sowie einen Musterbrief für die
Rückforderung der Aktivierungsgebühr finden Sie unter
wien.arbeiterkammer.at/canalplus .