Vösendorf/Wien (OTS) – Die aktuelle Debatte rund um Wolfsabschüsse in
Österreich erhält
durch ein neues Fachgutachten von Jochen Schumacher und Anke
Schumacher (Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen)
sowie Felix Knauer (Wildtierökologe) zusätzliche rechtliche Klarheit.
Das im Auftrag von Tierschutz Austria (Wiener Tierschutzverein) und
dem Verein Protect- Natur-, Arten- und Landschaftsschutz erstellte
Gutachten zeigt deutlich: Tötungen von Wölfen sind nach geltendem
europäischen Artenschutzrecht nur sehr eingeschränkt möglich und
aktuell in Österreich nicht zulässig.
Zwtl.: Abschüsse derzeit klar rechtswidrig
Auch nach der Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene bleibt
der Wolf eine nach Berner Konvention und Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie (FFH) geschützte Art. Das Gutachten kommt zu einem
eindeutigen Ergebnis: Solange der Wolf in Österreich keinen günstigen
Erhaltungszustand erreicht hat, sind Abschüsse weder fachlich
gerechtfertigt noch rechtlich zulässig.
„ Wer Abschüsse legalisiert und als Norm darstellt, ignoriert die
klare Rechtslage. Am 20. November 2025 wurde die Population im
aktuellen Artikel-17-Bericht der FFH-Richtlinie an die EU-Kommission
von Österreich mit U1+ (unfavourable – inadequate) eingestuft. Auch
im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-601/22) gegen die Tiroler
Landesregierung von Juli 2024 wurde bestätigt, dass der
Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich ungünstig ist “, sagt
Michaela Lehner, Leitung Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.
Der „günstige Erhaltungszustand“ einer Art ist essentiell, um
Biodiversität zu schützen und damit ein zentraler Begriff der Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie. Er stellt eine Situation dar, in der die
Art sowohl qualitativ als auch in Bezug auf die Population gedeihen
kann. Das Vorliegen eines günstigen Erhaltungszustands ist eine
wesentliche Voraussetzung für die Tötung von geschützen Arten.
Zwtl.: Weiterhin ungünstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation
Es wird davon ausgegangen, dass der Wolfsbestand in Österreich
mindestens 100 Rudel in den Alpen und 16 Rudel im Wald- und
Mühlviertel, gleichmäßig verteilt auf die Bundesländer, aufweisen
müsste, um als günstig eingestuft zu werden. Für das Jahr 2025 wurden
in Österreich 116 genetisch nachgewiesene Wölfe dokumentiert. Ein
Großteil davon sind durchziehende Tiere ohne dauerhafte
Revierbildung. Auch die Zahl von acht reproduzierenden Rudeln ist
weiterhin sehr gering. Von einer stabilen Population kann daher keine
Rede sein.
„ Bei einer so kleinen Zahl an Rudeln kann jeder Abschuss den
langfristigen Aufbau der Population behindern. Statt Abschüssen kann
eine anderweitige zufriedenstellende Lösung z.B. die Durchführung von
Herdenschutzmaßnahmen sein. Nachweislich hängt das Ausmaß der Schäden
an Nutztieren nicht in erster Linie von der Größe des Wolfsbestandes
in einem Land oder von der Anzahl der Nutztiere ab, sondern davon,
wie gut oder schlecht vor allem Schafe und Ziegen vor
Wolfsübergriffen geschützt werden „, betonen Anke und Jochen
Schumacher, Mitautor:innen des Gutachtens.
Zwtl.: Monitoring bleibt zentrale Voraussetzung
Ein zentrales Defizit sieht das Gutachten auch im aktuellen
Monitoring. Österreich verfügt bislang über kein flächendeckendes,
systematisches, FFH-konformes Monitoring. „ Wer managen will, muss
zuerst sauber zählen. Ohne belastbare Daten über Population,
Verbreitung und Trends sind Eingriffe rechtlich nicht haltbar “, so
die Autor:innen.
Link zum Gutachten : https://www.tierschutz-austria.at/gutachten-
ffh-wolf


