Wien (OTS) – Im Juni 2025 legten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
und die E-
Control den Abschlussbericht der Task-Force Energie vor. Der Bericht
analysierte die Auswirkungen der Energiekrise auf die
Wettbewerbssituation an den österreichischen Strom- und Gasmärkten
und zeigte zahlreiche Ansatzpunkte zur Stärkung von Wettbewerb,
Transparenz und Verbraucherschutz auf.
Zwtl.: Fairnesskatalog bietet Verhaltensgrundsätze
„Basierend auf diesen Erkenntnissen und den regelmäßigen
Erfahrungen aus der Praxis haben die BWB und die E-Control gemeinsam
einen Fairnesskatalog mit acht Grundsätzen für ein
verantwortungsvolles Handeln von Strom- und Gaslieferanten für
Verbraucher:innen und Kleinunternehmen erarbeitet. Die Grundsätze
verstehen sich als praxisnahe Verhaltensregeln, die über die
bestehenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.“, erläutert
der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.
Insbesondere sollen Strom- und Gaslieferanten künftig
– ein wettbewerbsförderndes Verhalten anstreben,
– die diskriminierungsfreie Behandlung aller Kund:innen fordern,
– eine verbraucherfreundliche Produkt- und Preisgestaltung
sicherstellen und
– die Transparenz im Markt erhöhen.
Ein erster Entwurf des Fairnesskatalogs wurde vom 9. Dezember
2025 bis zum 20. Januar 2026 in einer offenen Konsultation mit der
Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert. Die erhaltenen
Rückmeldungen wurden dankend aufgenommen und sind in die finale
Fassung des Katalogs eingeflossen.
Zwtl.: Strom- und Gasbranche kann sich zum Fairnesskatalog bekennen
Der Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten im
Kleinkundenmarkt wird heute, 19. März 2026, von der BWB und der E-
Control veröffentlicht. „Strom- und Gaslieferanten sind eingeladen,
dem Fairnesskatalog freiwillig beizutreten. Lieferanten, die sich zum
Fairnesskatalog bekennen, werden auf der Website der
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) öffentlich gelistet. Durch die
Unterstützung der Fairnessgrundsätze können Strom- und Gaslieferanten
ihre Verantwortung und ihr Engagement für mehr Wettbewerb sowie für
die Interessen der Verbraucher:innen im Kleinkundenmarkt sichtbar
unterstreichen. Der Fairnesskatalog bietet dabei einen
unbürokratischen Rahmen, um ein klares Zeichen für faires Verhalten
zu setzen. Faires Handeln stellt zugleich einen nachhaltigen
Wettbewerbsvorteil dar. In anderen Sektoren, wie etwa der
Lebensmittelbranche, konnten sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als
auch die Branche selbst bereits positive Erfahrungen mit der
Anwendung von Fairnessgrundsätzen sammeln.“, betont die
Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf.
Der Fairnesskatalog ist auf der Homepage der BWB und der E-
Control zu finden, und zwar unter:
Standpunkte: BWB Bundeswettbewerbsbehörde
https://www.e-control.at/fairnesskatalog


