St. Pölten (OTS) – Die Aufsichtsbehörde über gemeinnützige
Bauvereinigungen des Landes
Niederösterreich hat mit sofortiger Wirkung einen Regierungskommissär
für die Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft in
Wiener Neudorf (WNG) bestellt. Grundlage für diese Maßnahme sind
festgestellte Verstöße gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen.
Durch den zuständigen Revisionsverband wurden Verstöße gegen das
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die
Gebarungsrichtlinienverordnung sowie gegen Bestimmungen des
Unternehmensgesetzbuches (UGB) festgestellt. Parallel dazu wurde
seitens des Finanzamtes ein Verstoß gegen das
Körperschaftssteuergesetz festgestellt. Die festgestellten Vorgänge
sind geeignet, die Entwicklung der Genossenschaft negativ zu
beeinflussen. Insbesondere betreffen sie Fragen der mangelnden
Wirtschaftlichkeit sowie fehlerhafte Entscheidungen der Organe der
Bauvereinigung. Auf Grundlage dieser Sachlage hat die NÖ
Aufsichtsbehörde zum Schutz der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß §
30 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz einen Regierungskommissär
bestellt.
Der Regierungskommissär wird für einen vorläufigen Zeitraum von
einem Jahr eingesetzt. Ihm kommen umfassende Kontroll- und
Mitbestimmungsrechte zu. Er nimmt an Generalversammlungen sowie an
Sitzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats teil. Darüber hinaus
bedürfen wesentliche Rechtsgeschäfte seiner Zustimmung. Die
Bestellung erfolgt insbesondere zur Sicherung des Vermögens und des
Fortbestands der gemeinnützigen Bauvereinigung. In diesem Zeitraum
werden die festgestellten Sachverhalte sowie die Zuverlässigkeit der
Geschäftsführung geprüft und – sofern erforderlich – weitere
Maßnahmen gesetzt.
„Die Gemeinnützigkeit im Wohnbau verpflichtet zu einem besonders
verantwortungsvollen Umgang mit Vermögen und Entscheidungen im
Interesse der Mieterinnen und Mieter. Wenn interne
Kontrollmechanismen versagen und Verstöße aufgezeigt werden, müssen
wir rasch handeln. Mit der Bestellung eines Regierungskommissärs
setzen wir ein gesetzlich vorgesehenes Instrument ein, um
Fehlentwicklungen zu korrigieren und einen möglichen Schaden für das
Unternehmen abzuwenden“, betont Mag. Michaela Zadrazil, Leiterin der
Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen des Landes
Niederösterreich.
Die laufende Überwachung der gemeinnützigen Bauvereinigungen
erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Systems: Einerseits durch den
Revisionsverband, andererseits durch die Aufsichtsbehörde des Landes
Niederösterreich. Dieses System stellt sicher, dass die
Grundprinzipien der Gemeinnützigkeit – Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit – konsequent eingehalten werden.
Zeigen diese Kontrollen Verfehlungen einzelner Bauvereinigungen auf,
kann die Aufsichtsbehörde durch Instrumente wie die Bestellung eines
Regierungskommissärs eingreifen. Ziel ist es, die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, Fehlentwicklungen rasch zu
korrigieren und mögliche Schäden abzuwenden. Der Regierungskommissär
überwacht in dieser Phase die Geschäftsführung und ist bei
wesentlichen Rechtsgeschäften in die Entscheidungsprozesse
eingebunden. Dadurch kann frühzeitig sichergestellt werden, dass die
Vorgaben des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wieder vollständig
eingehalten werden.
Rückfragehinweis: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Familien
und Generationen (F3), Ing. Mag. Florian Morgenbesser, Tel:
02742/9005-13294, E-Mail: [email protected]


