Wien (OTS) – Anlässlich des Endes der Begutachtung zur Novellierung
der EAG-
Marktprämienverordnung 2026 sowie zur EAG-
Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2026 zieht der Dachverband
Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) eine ernüchternde Bilanz: Die
Vorgangsweise der Bundesregierung setzt einen Stil fort, bei dem
zentrale energiepolitische Weichenstellungen ohne ernsthaften Dialog
mit der Branche und ohne inhaltliche Substanz erfolgen.
Zwtl.: Fachliche Mängel und fehlender Dialog
„ Die Begutachtung über Weihnachten und Neujahr fügt sich nahtlos
in ein Muster ein, bei dem Beteiligung formal ermöglicht, inhaltlich
aber nicht gewollt ist “, sagt Martina Prechtl-Grundnig,
Geschäftsführerin von Erneuerbare Energie Österreich . „Sollten die
Verordnungen tatsächlich schon diese Woche in Rechtskraft gesetzt
werden, bestätigt das den Eindruck, dass diese Begutachtung von
Anfang an als reiner Formalakt gedacht war. Das ist angesichts der
Tragweite der Regelungen schlicht abzulehnen. In einer Zeit, in der
sich die Gasspeicher im Rekordtempo leeren, weiterhin den Ausbau
heimischer Energie zu bremsen, ist verantwortungslos.“
Insbesondere, da die Branchenvertretungen in ihren Stellungnahmen
gravierende fachliche Mängel des den Verordnungen zugrunde liegenden
Gutachtens detailliert und fundiert aufgezeigt haben. Ein vor
Weihnachten mancherseits in Aussicht gestellter direkter fachlicher
Austausch mit der Branche oder eine Einladung zu einem solchen gab es
bislang nicht.
Zwtl.: Novelle ohne Rücksicht auf neues ELWG
Besonders erstaunlich ist aus Sicht des EEÖ, dass die im Dezember
beschlossene Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) –
von der Regierung selbst als größte Strommarktreform bezeichnet – in
den vorliegenden Verordnungen vollständig ignoriert wird. „ Glaubt
die Bundesregierung ernsthaft, dass ihre eigene Strommarktreform
keinerlei Auswirkungen auf Förderlogiken und Marktbedingungen hat? “,
fragt Prechtl-Grundnig, denn Gutachten und Verordnungen wurden
offenkundig noch auf Basis der alten Gesetzeslage der
Vorgängerregierung erstellt.
Selbst das Gutachten räumt explizit ein, dass die neuen
Regelungen des ElWG nicht berücksichtigt wurden. „Damit sind die
Verordnungen bereits zum Zeitpunkt ihres Erlasses fachlich überholt“,
warnt Prechtl-Grundnig. „So ist eine rasch erforderliche
Nachbesserung vorprogrammiert.“
Das Programm der Bundesregierung lässt zudem für dieses Jahr
gleich noch weiteren Bedarf zur Anpassung der Verordnungen erwarten –
denn auch die angekündigten Vorhaben wie ein Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz (EABG) und eine Novellierung des Erneuerbaren-
Ausbau-Gesetzes (EAG) werden zu berücksichtigen sein . Mit der hier
gewählten Vorgehensweise der Bundesregierung kündigt sich für die
Branche schon zu Jahresbeginn für 2026 mangelnde
Regulierungskontinuität an – zulasten der Investitionssicherheit.
Der EEÖ erneuert daher seine Forderung, die gesetzlich
vorgesehenen Fortführungsregelungen zu nutzen und die bestehenden
Förderverordnungen für 2026 weiter gelten zu lassen .
„Planungssicherheit entsteht nicht durch hektische Verordnungen,
sondern durch stabile Regeln, saubere Gutachten und echten Dialog“,
so Prechtl-Grundnig abschließend. „ Die jetzige Vorgehensweise
gefährdet Investitionen, den Ausbau erneuerbarer Energien und damit
die Versorgungssicherheit in Österreich .“


