St. Pölten (OTS) – Das Land Niederösterreich passt zum 1. Jänner 2026
die Richtlinien
der NÖ Pendlerhilfe an und stärkt damit gezielt die Unterstützung für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich oder wöchentlich
zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendeln. „Gerade in Zeiten
steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, dass wir jene
entlasten, die für ihre Arbeit längere Strecken zurücklegen müssen.
Mit der Anpassung der Pendlerhilfe sorgen wir dafür, dass diese
Menschen eine faire und zeitgemäße Unterstützung erhalten“, betont
Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz.
Die NÖ Pendlerhilfe ist ein Förderinstrument des Landes
Niederösterreich und wird all jenen gewährt, die für den Weg zur
Arbeit finanzielle Aufwendungen tragen müssen. Maßgeblich für die
Berechnung ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz und
Arbeitsstätte. Mit den neuen Richtlinien werden die Einkommensgrenzen
angehoben, um den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung
zu tragen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen.
So wird die Grenze für Einpersonenhaushalte künftig bei 2.200 Euro
liegen, für Alleinerziehende und Paare ohne Kinder bei 3.960 Euro,
für Haushalte mit einem Kind bei 4.840 Euro und für jedes weitere
Kind erhöht sich die Grenze um 880 Euro.
Besonders gefördert werden weiterhin jene, die öffentliche
Verkehrsmittel nutzen. Pendler, die eine personenbezogene Jahreskarte
besitzen, erhalten zusätzlich einen sogenannten „ÖKO-Bonus“ in Höhe
von 20 Prozent der berechneten NÖ Pendlerhilfe.
Die NÖ Pendlerhilfe beträgt vier Euro pro Tageskilometer für Hin-
und Rückfahrt zusammen. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.000 Euro
pro Jahr beziehungsweise bei 1.200 Euro, wenn der ÖKO-Bonus zur
Anwendung kommt. „Mit der NÖ Pendlerhilfe sorgen wir für mehr
Fairness, mehr Entlastung und mehr Anerkennung für die tägliche
Leistung unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Niederösterreich
bleibt damit ein Land, das Arbeit, Familie und Verantwortung
bestmöglich unterstützt“, so Rosenkranz. Anträge auf die NÖ
Pendlerhilfe können für das jeweilige Förderjahr von 1. März bis 31.
Oktober des Folgejahres elektronisch über www.noel.gv.at/pendlerhilfe
eingereicht werden.
Weitere Informationen im Büro LR Rosenkranz, Pressesprecherin
Elisabeth Schmidt, Telefon 0676 812 13 797, E-Mail elisabeth.schmidt@
noel.gv.at




