Wien (OTS) – Die gezielten Änderungen der Internationalen
Gesundheitsvorschriften
– IHR (2005), die am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung
angenommenen wurden, sind als Staatsvertrag zu behandeln und bedürfen
daher der Annahme durch das österreichische Parlament. Um
völkerrechts- und verfassungskonform zu handeln, wurde am 17.7. durch
die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in
Genf ein rechtswahrender Einspruch in Bezug auf die gezielten
Änderungen eingebracht. Solange dieser Einspruch aufrecht bleibt, ist
Österreich nicht an die gezielten Änderungen der Internationalen
Gesundheitsvorschriften gebunden.
Die Änderungen waren eine Reaktion auf die Erfahrungen der
vergangenen Jahre und zielen darauf ab, die weltweite Bereitschafts-
und Reaktionskapazitäten auf Notfälle im Bereich der öffentlichen
Gesundheit zu stärken. Österreich unterstützt den Prozess im Sinne
der globalen Solidarität und der Fokussierung auf die Ursachen von
Pandemien. „Österreich profitiert davon, wenn die Fähigkeiten der WHO
-Mitgliedsstaaten gestärkt werden, künftige Krankheitsausbrüche und
Pandemien zu erkennen, rasch darauf zu reagieren, und die Reaktion
zwischen Staaten zu koordinieren. Da Pandemien keine nationalen
Grenzen kennen, ist es für den Schutz der Bevölkerung in Österreich
nötig, alle internationalen Gesundheitssysteme zu unterstützen“, so
das Gesundheitsministerium.
Die Zurücknahme des Einspruchs erfolgt, sobald das vorgesehene
parlamentarische Annahmeverfahren abgeschlossen ist. Dieses Vorgehen
stellt keine inhaltliche Ablehnung der Änderungen dar, sondern dient
ausschließlich der Sicherstellung eines verfassungskonformen
Vorgehens – worauf auch gegenüber der WHO klar hingewiesen wurde:
„Die Ablehnung ist vorläufig und wird zurückgezogen, sobald das
österreichische Parlament die Änderungen der Internationalen
Gesundheitsvorschriften gebilligt hat.“