Wien (OTS) – Rainer Hauswirth, Abteilungsleiter der MA 44 – Bäder,
wird, analog
des Aufgabenportfolios seines Vorgängers, Hubert Teubenbacher, mit 1.
September 2026 zum Bediensteten mit Sonderaufgaben nach § 9 der
Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien in der Funktion als
Bereichsleiter für Bildungsinfrastruktur bestellt. Das entsprechende
Bestellungsdekret wurde ihm von Magistratsdirektor Dietmar Griebler
im Beisein von Vizebürgermeisterin und Bildungsstadträtin Bettina
Emmerling, Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky und der stv.
Vorsitzenden der younion-Die Daseinsgewerkschaft, Angela Lueger,
überreicht. Hubert Teubenbacher, der mit Ende August dieses Jahres in
den Ruhestand tritt, hatte seit 2014 die Bereichsleitung für
Bildungsinfrastruktur zusätzlich zur Leitung der MA 44 – Bäder
übertragen bekommen.
Rainer Hauswirth verfügt über langjährige und einschlägige
Erfahrung in den Bereichen Bildungsinfrastruktur, Klima- und
Energieagenden sowie im Management komplexer Verwaltungsaufgaben.
Seit über zehn Jahren ist er in unterschiedlichen Führungs- und
Koordinationsfunktionen tätig und verantwortet seit März 2025 als
Gruppenleiter in der MA 44 unter anderem die Bereiche
Bildungsinfrastruktur, Personalmanagement sowie Informations- und
Kommunikationstechnologien. Seine fachliche Expertise, seine
Führungserfahrung und seine umfassende Kenntnis der relevanten
Aufgabenbereiche sind optimale Voraussetzungen für die Übernahme der
Bereichsleitung für Bildungsinfrastruktur.
Zwtl.: Kernaufgaben der Bereichsleitung für Bildungsinfrastruktur (
auszugsweise):
1.
Koordination der betreffenden Dienststellen bei der
Bedarfserhebung, Konzeption, Standardisierung, Priorisierung, Planung
und Umsetzung (inklusive Betriebsphase) der für die Zielgruppen des
Bereiches erforderlichen Bildungsinfrastruktur;
2.
Wahrnehmung von Bauherren- und Bauherrin-Interessen gegenüber
anderen Dienststellen;
3.
Analyse und Weiterentwicklung der systematischen Nutzung
bestehender Datengrundlagen zur Bedarfsfeststellung von
Bildungsinfrastruktur;
4.
Optimiertes Bündeln der qualitativen und quantitativen
Nutzerinnen- und Nutzeransprüche zur Professionalisierung der
Grundlagen für eine effiziente und effektive Planung und Umsetzung (
inklusive Betriebsphase) von Bildungsinfrastruktur im Sinne einer
Stärkung der Bestellerinnen- und Bestellerfunktion;
5.
Übergeordnete Steuerungsfunktion sämtlicher bestehender und
künftiger Vorhaben im Bereich der Bildungsinfrastruktur, insbesondere
Programmauftraggeberrolle seitens der Geschäftsgruppe BJITM für die
Programme „Bildungseinrichtungen-Neubauprogramm 2019 bis 2034 (BIENE
II)“ und „Schulsanierungspakete (SUSA I + II)“ sowie für künftige
Schulerweiterungsprogramme und auch Programme, die den Kindergarten
betreffen.
(Schluss) red