Wien (PK) – Der Nationalrat wird in seiner ersten regulären Sitzung
der Tagung
2026/2027 unter anderem über die sogenannte „Aktivpension“ beraten.
Um Arbeiten im Alter attraktiver zu machen, will die Regierung
Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, einen
Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Ꞓ im Monat gewähren, wenn sie
weiterhin arbeiten. Zudem soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ab 2028 ermöglicht werden, die von den Unternehmen im Rahmen der
„Abfertigung Neu“ zu leistenden Beiträge risikoreicher, aber
lukrativer zu veranlagen. Eine Novelle zum
Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dem Ausgleichstaxfonds auch
in den kommenden Jahren Sondermittel des Bundes zu gewähren.
Auch neue Familienbeihilfe-Regelungen für Vertriebene aus der
Ukraine und für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge sowie der
Bundesrechnungsabschluss 2025 stehen auf der Tagesordnung. Das
Defizit des Bundes fiel im vergangenen Jahr demnach niedriger aus als
ursprünglich veranschlagt. Ziel einer Novelle zum Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ist es, die Digitalisierung von
Verwaltungsverfahren voranzutreiben und rechtliche Grundlagen für den
Einsatz von KI zu schaffen.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde.
„Aufschwung sichern, Arbeitslosigkeit senken: Fachkräfte,
Beschäftigung und Standort stärken“ hat die SPÖ dafür als Thema
gewählt.
Aktuelle Europastunde
In der daran anschließenden Aktuellen Europastunde geht es auf
Wunsch der NEOS um das Thema „Für ein Europa der großen Ideen statt
der kleinen Vorschriften: Mehr Sicherheit, Freiheit, wirtschaftliche
Stärke, weniger Bürokratismus“.
Wahl einer Ordnerin bzw. eines Ordners
Nachdem FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger auf sein Mandat
verzichtet hat, müssen die Abgeordneten einen neuen Ordner bzw. eine
neue Ordnerin wählen.
Steuerlich begünstigte „Aktivpension“
Um „Arbeiten im Alter“ attraktiver zu machen, schlägt die
Regierung vor, Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht
haben und dennoch erwerbstätig sind, einen Steuerfreibetrag von bis
zu 1.250 Ꞓ im Monat (15.000 Ꞓ im Jahr) zu gewähren. Und zwar
unabhängig davon, ob sie ihren Pensionsantritt aufgeschoben haben,
also in ihrem bisherigen Job weiterarbeiten, oder ob sie neben dem
Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit nachgehen. Auch zwischen
unselbstständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit soll
nicht unterschieden werden.
Zuverdienerinnen bzw. Zuverdiener werden den sogenannten
„Aktivitätsfreibetrag“ allerdings nur dann geltend machen können,
wenn sie vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre
erworben haben, wobei für Frauen, anknüpfend an die schrittweise
Erhöhung ihres gesetzlichen Pensionsalters, eine Einschleifregelung
bis zum Jahr 2033, beginnend mit 34 Versicherungsjahren, gilt. Auch
für Personen, die schon vor dem 1. Juli ihre Pension angetreten
haben, ist eine Sonderregelung vorgesehen. Neu ist außerdem, dass
Beschäftigte im Pensionsalter keine Pensionsversicherungsbeiträge
mehr zahlen müssen bzw. Selbstständige nur noch den fiktiven
Dienstgeberanteil.
Begleitet werden die vorgesehenen Begünstigungen durch eine Reihe
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die
Einrichtung eines Arbeitsmarkt-Transformationsfonds, die Förderung
von Arbeitsplätzen für ältere Personen sowie regelmäßige
Informationen für Dienstgeber in Branchen mit geringer
Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen über bestehende
Instrumente zur Erhöhung der Erwerbsquote Älterer.
Im Sozialausschuss hat das umfangreiche Gesetzespaket, das auch
zahlreiche Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge bringt,
nur die Unterstützung der Koalitionsparteien erhalten. Die FPÖ wollte
eine Zustimmung im Plenum aber nicht ausschließen. Ausdrücklich
abgelehnt wird das Vorhaben von den Grünen: Sie haben kein
Verständnis dafür, dass Pensionistinnen und Pensionisten mit
Zuverdienst gegenüber jüngeren Beschäftigten mit geringem Einkommen
steuerlich begünstigt werden.
Leichterer Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge
Durch die Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge mit dem
gleichen Gesetzespaket samt einer ergänzenden Gesetzesnovelle sollen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit erhalten,
die von den Unternehmen im Rahmen der „Abfertigung Neu“ zu leistenden
Beiträge in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu
veranlagen. Ziel ist es, den Betroffenen höhere Renditen durch
risikoreichere Veranlagungen zugänglich zu machen, wobei bei
entsprechender Option nicht nur die Kapitalgarantie, sondern auch
eine vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit bei arbeitgeberseitigen oder
einvernehmlichen Kündigungen entfällt.
Zudem können künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erworbene Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse
übertragen. Damit erhalten auch jene 75 % der Beschäftigten, für die
der Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat, die
Chance einer lebenslangen steuerfreien Zusatzpension. Allerdings kann
man in diesem Fall bei Pensionsantritt nicht mehr frei über seine
Abfertigungsansprüche verfügen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Senkung der
Vermögensverwaltungskosten für betriebliche Vorsorgekassen und die
automatische Zusammenführung von Betrieblichen-Vorsorge-Konten, auf
die schon seit längerem keine Einzahlungen mehr getätigt wurden.
Außerdem wird den Pensionskassen mehr Flexibilität bei
Anlagestrategien und Risikoprofilen, etwa in Form von
Lebensphasenmodellen, zugestanden. Den neuen Bestimmungen zur
betrieblichen Altersvorsorge könnten auch die Grünen zustimmen, hielt
die Fraktion im Sozialausschuss fest. Eine gesamthafte Zustimmung zur
Regierungsvorlage sei ihnen durch ihre Ablehnung der „Aktivpension“
aber nicht möglich.
Weitere Sondermittel für den Ausgleichstaxfonds
Einstimmig hat der Sozialausschuss eine Novelle zum
Behinderteneinstellungsgesetz an das Plenum weitergeleitet. Demnach
soll der Ausgleichstaxfonds auch in den Jahren 2026 bis 2029
Sondermittel des Bundes für Maßnahmen zur beruflichen Integration von
Menschen mit Behinderungen erhalten. Konkret ist geplant, dem Fonds –
ergänzend zur Basisfinanzierung – 2026 65 Mio. Ꞓ, 2027 45,1 Mio. Ꞓ,
2028 24,4 Mio. Ꞓ und ab 2029 14,4 Mio. Ꞓ zuzuschießen. Damit will
Sozialministerin Korinna Schumann die Liquidität des Fonds
sicherstellen und die Fortführung bewährter Unterstützungsleistungen
ermöglichen. Schon zwischen 2021 und 2024 hatte der Fonds
Sondermittel in der Höhe von jährlich 30 bzw. 40 Mio. Ꞓ erhalten.
Einsatz von KI in Verwaltungsverfahren
Mit einer Novellierung des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) und des Verwaltungsstrafgesetzes
(VStG) will die Regierung die Digitalisierung von
Verwaltungsverfahren vorantreiben und rechtliche Grundlagen für den
Einsatz von KI schaffen. Unter anderem geht es um die Unterstützung
bei der Einbringung von Anträgen durch Chatbots, vollständig
automatisierte Erledigungen sowie die Ermöglichung sogenannter „No-
Stop-Verfahren“, bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung
erbracht werden. Zudem sollen Anonym- und Organstrafverfügungen auch
ohne beigefügten Erlagschein ausgestellt werden können.
Im Verfassungsausschuss hat die Regierungsvorlage nur die
Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Die Opposition lehnt den
Gesetzesentwurf zwar nicht grundsätzlich ab, fordert aber
Nachbesserungen. Vor allem, dass Behörden die Möglichkeit erhalten
sollen, Bescheide künftig mithilfe von KI vollautomatisch
auszustellen, sehen FPÖ und Grüne kritisch. Staatssekretär Alexander
Pröll verwies demgegenüber auf strenge Auflagen für vollständig
automatisierte schriftliche Erledigungen, zudem seien diese
ausschließlich für einfache Sachverhalte gedacht. Als Vorbilder
werden in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage etwa die
antragslose Familienbeihilfe und die antragslose
Arbeitnehmerveranlagung genannt.
Bundesrechnungsabschluss 2025
Den Bundesrechnungsabschluss 2025, also die Bilanz des Bundes
über das vergangene Budgetjahr, hat der Budgetausschuss mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen an das Plenum weitergeleitet.
Demnach betrug das Defizit des Bundes 2025 -13,55 Mrd. Ꞓ und war
somit geringer als ursprünglich veranschlagt. Gleichzeitig fiel die
Inflation höher aus. Die Finanzschulden des Bundes beliefen sich Ende
2025 auf 313,03 Mrd. Ꞓ und lagen damit um 13,78 Mrd. Ꞓ (+4,6 %) über
dem Vorjahr.
Das gesamtstaatliche Defizit betrug 2025 -4,2 % des BIP, nach –
4,6 % im Jahr 2024. Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg durch
weitere Schuldaufnahmen an, die Schuldenquote erhöhte sich von 80 %
auf 81,5 % des BIP. Die Prognosen gehen von einem Anstieg der
Schulden auf 85 % des BIP aus, warnte Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker im Ausschuss. Die Haushaltsrücklagen des Bundes erreichten mit
28,71 Mrd. Ꞓ einen neuerlichen Höchststand.
Um eine nachhaltige Entwicklung der öffentlichen Finanzen
herbeizuführen, sind aus Sicht des Rechnungshofs strukturelle
Reformen erforderlich. Dies betrifft Kraker zufolge insbesondere die
Bereiche Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung, Energie,
Förderungen und Bürokratieabbau.
Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien
Die FPÖ plädiert in einem Entschließungsantrag dafür, alle
Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, die sich unberechtigt in
Österreich aufhalten, in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Es
brauche eine „echte Schubumkehr“ in der Migrationspolitik, machen die
Freiheitlichen geltend. Syrische und afghanische Flüchtlinge sind
ihnen zufolge außerdem überproportional in der Kriminalstatistik
vertreten. Im Innenausschuss hat der Antrag allerdings keine Mehrheit
erhalten: Auch bei Abschiebungen von syrischen und afghanischen
Flüchtlingen brauche es Einzelfallprüfungen, betonten SPÖ und NEOS.
Rückkehrhilfen für Flüchtlinge
Auch hinsichtlich eines weiteren FPÖ-Antrags empfiehlt der
Innenausschuss dem Plenum eine Ablehnung. Die Freiheitlichen
kritisieren darin die von Innenminister Gerhard Karner im Sommer
angekündigten finanziellen Unterstützungen für Syrerinnen und Syrer,
die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren. Statt „Migranten die
Heimreise zu vergolden“ sollten alle Syrerinnen und Syrer, deren
Asylgrund weggefallen ist, abgeschoben werden, fordern sie. Zudem
seien diesen sämtliche Geldtransfers zu streichen, die im Rahmen von
Sozialleistungen bereitgestellt wurden.
Familienbeihilfe für Ukraine-Vertriebene
Vertriebene aus der Ukraine haben auf Basis der europäischen
„Massenzustrom-Richtlinie“ ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in
der EU, vorerst bis zum März 2027. In Österreich stand ihnen bis Ende
Juni, ergänzend zur Grundversorgung, auch Familienbeihilfe und
Kinderbetreuungsgeld zu, sofern sie einer Erwerbstätigkeit nachgingen
oder beim AMS vorgemerkt waren. Nun soll der Anspruch auf diese
beiden Familienleistungen, rückwirkend mit 1. Juli, neu geregelt
werden. Demnach werden Ukrainerinnen und Ukrainern, die sich in der
Grundversorgung befinden, künftig keine Familienbeihilfe mehr
erhalten, außer wenn das Kind eine erhebliche Behinderung hat.
Weitere Voraussetzungen wie etwa eine Beschäftigung oder eine
Vormerkung beim AMS entfallen hingegen. Auch beim
Kinderbetreuungsgeld soll Erwerbstätigkeit keine Voraussetzung mehr
sein. Analoge Bestimmungen sind, rückwirkend ab 12. Juni und
anknüpfend an die EU-Status-Verordnung, für subsidiär
schutzberechtigte Flüchtlinge vorgesehen. Die durch die
Gesetzesnovelle entstehenden Mehrkosten werden für 2026 mit 22,8 Mio.
Ꞓ und für 2027 mit 23,7 Mio. Ꞓ beziffert.
Im Familienausschuss hat die Regierungsvorlage neben den
Koalitionsparteien auch die Zustimmung der Grünen enthalten, wobei
die Grünen darauf vertrauen, dass im Plenum noch Nachbesserungen
vorgenommen werden, um Härtefälle zu vermeiden. Laut NEOS werden
darüber derzeit auf Basis von Stellungnahmen aus dem
Begutachtungsverfahren Verhandlungen geführt. Die FPÖ wertet es zwar
als positiv, dass ein paralleler Bezug von Grundversorgung und
Familienbeihilfe künftig nicht mehr möglich ist, sieht aber andere
Punkte kritisch.
Abbau bürokratischer Hürden beim Kinderbetreuungsgeld
In Form einer Entschließung spricht sich der Familienausschuss
einhellig für den Abbau bürokratischer Hürden beim Zugang zum
Kinderbetreuungsgeld aus. Unter anderem geht es den fünf Parteien
darum, die bestehenden Prozesse zu verbessern, die Digitalisierung
voranzutreiben sowie die Transparenz sowohl bei grenzüberschreitenden
als auch bei inländischen Fällen zu erhöhen. Familienministerin
Claudia Bauer wird ersucht, bis Ende des Jahres entsprechende
Vorschläge vorzulegen. Basis für die Entschließung bildete eine
Initiative der FPÖ, die selbst jedoch keine Mehrheit fand.
Höhere Entlohnung für Grundwehrdiener
Auch für eine gemeinsame Entschließung des Familienausschusses
zur Entlohnung von Grundwehrdienern gab die FPÖ den Anstoß. Demnach
wird Verteidigungsministerin Klaudia Tanner von den Abgeordneten
ersucht, die auf Regierungsebene vereinbarten Maßnahmen zur
finanziellen Attraktivierung des Grundwehrdienstes im Rahmen der
Wehrdienstreform umzusetzen. Insbesondere haben sie dabei die mit 1.
Jänner 2027 geplante Erhöhung der finanziellen Vergütung für
Grundwehrdiener auf 1.000 Ꞓ pro Monat im Auge. Die FPÖ hatte
ursprünglich gefordert, das Entgelt für Grundwehrdiener zumindest auf
die Höhe der Mindestsicherung anzuheben: Dieser Antrag fand im
Familienausschuss allerdings keine Mehrheit und dürfte damit auch im
Plenum abgelehnt werden.
Übereinkommen zur Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs
Mehrheitlich, ohne die Stimmen der Freiheitlichen, spricht sich
der Umweltausschuss für die Ratifizierung eines Zusatzprotokolls zum
internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) aus. Das Zusatzprotokoll hat die
Verringerung klimaschädlicher Auswirkungen der Schifffahrt zum Ziel.
Laut dem Verkehrsministerium (BMIMI) stellt das MARPOL-Übereinkommen,
dem Österreich bereits 1988 beigetreten ist, das zentrale
völkerrechtliche Regelwerk zur Begrenzung umweltrelevanter
Auswirkungen des internationalen Seeschiffsverkehrs dar. Hintergrund
für die nunmehrige Ratifizierung des Zusatzprotokolls ist laut BMIMI,
dass der Umweltausschuss der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Ende 2026 eine besonders bedeutende
Änderung der Anlage VI behandeln wird und Österreich dabei mit am
Tisch sitzen will. Dabei geht es um ein Regelwerk, um die
Treibhausgasemissionen des Schiffsverkehrs stark zu reduzieren, mit
dem Ziel von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 (IMO Net-Zero
Framework).
Rücknahmesystem für Lithium-Ionen-Akkus
In Form eines Entschließungsantrags sprechen sich ÖVP, SPÖ und
NEOS für die Einführung eines EU-weiten Rücknahme- und Anreizsystems
für Lithium-Ionen-Akkus aus. Er wurde im Umweltausschuss auch von den
Grünen unterstützt. Ein eigener Antrag der Grünen, mit dem sie ein
Pfandsystem für Batterien und Akkus fordern, fand im Ausschuss
hingegen keine Mehrheit und dürfte damit wohl auch im Plenum keine
Chance haben.
Im Antrag der Koalitionsparteien wird die Gefahr von falsch
entsorgten oder beschädigten Lithium-Ionen-Akkus thematisiert.
Gefährliche Brände in Müllentsorgungsanlagen, aber auch im privaten
Bereich würden zunehmen, hieß es seitens der NEOS. Die dadurch
entstehenden Schäden und die Belastung für Einsatzorganisationen
seien erheblich. Da es sich um ein gesamteuropäisches Problem handle,
brauche es eine europäische Lösung. Dabei müsse das Ziel sein, die
Endkundinnen und Endkunden zu motivieren, Altakkus und Altbatterien
in den Systemkreislauf zurückzubringen.
Rechnungshofbericht zur Bundessportförderung
Bereits 2019 hat der Rechnungshof die Bundessportförderung einer
umfassenden Prüfung unterzogen. Drei Jahre später hat er sich im
Rahmen einer Follow-up-Überprüfung angeschaut, inwieweit seine
Empfehlungen umgesetzt wurden. Dieser Follow-up-Bericht steht nun im
Plenum zur Diskussion.
Der Rechnungshof regt an, das System der Sportförderung
treffsicherer und wirksamer zu gestalten, wobei man seiner Meinung
nach vor allem bei der Förderlogik sowie bei den
Entscheidungsstrukturen ansetzen müsste. Diese seien noch immer
unverändert, kritisierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im
Ausschuss. So gebe es bei der Bundes-Sport-GmbH nach wie vor zwei von
den Fördernehmern dominierte Kommissionen mit starken Rechten im
Entscheidungsprozess. Zudem würde immer noch ein überwiegender Teil
der Fördermittel an die obersten Organisationsebenen (Bundes-
Sportdachverbände und Bundes-Sportfachverbände) fließen. Weitere
Empfehlungen zielen auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, auf
eine Meldepflicht von Nebenbeschäftigungen sowie die konsequente
Umsetzung von Gleichstellungszielen ab. Nach der ersten
Rechnungshofprüfung seien zwar einige positive Schritte unternommen
worden, es fehle jedoch die „große Weiterentwicklung des Systems“,
resümierte Kraker.
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs
Mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht zieht der Rechnungshof
regelmäßig Bilanz über seine vielfältigen Aktivitäten, die neben
klassischen Prüfberichten etwa auch Einkommenserhebungen und die
Kontrolle von Finanzberichten der politischen Parteien umfassen. 63
Berichte hat der Rechnungshof demnach im Jahr 2025 veröffentlicht,
wobei fünf Sonderprüfungen und sieben Follow-up-Prüfungen
durchgeführt wurden. 90 Prüfungen waren Ende Dezember 2025 im Laufen,
55 davon betrafen den aktuellen Prüfungsschwerpunkt „Vertrauen in den
Staat. Wie zukunftstauglich ist die Verwaltung in Österreich?“. Der
Wirkungsgrad seiner Empfehlungen ist laut Rechnungshof weiterhin
hoch: Fast 90 % seiner Empfehlungen werden zumindest teilweise
umgesetzt bzw. deren Umsetzung zugesagt, wie Follow-up-Überprüfungen
und Nachfrageverfahren zeigen. Zuletzt stand die Arbeit des
Rechnungshofs im Zuge einer „Peer Review“ auch selbst auf dem
Prüfstand: Bei einer externen Begutachtung durch den deutschen und
den britischen Rechnungshof wurde laut Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker ein sehr gutes Urteil gefällt.
Gerichtsmedizinische Versorgung
Weiters im Plenum zur Diskussion steht ein Rechnungshofbericht
über die gerichtsmedizinische Versorgung in Österreich. Der
Rechnungshof weist darin auf einen drohenden Fachkräftemangel in der
Gerichtsmedizin, Probleme bei der Finanzierung und Verrechnung
gerichtsmedizinischer Leistungen sowie lange Bearbeitungszeiten von
Obduktionsgutachten hin. Auch eine flächendeckende bundesweite
Verfügbarkeit von Gewaltambulanzen zur niederschwelligen Untersuchung
und Beweissicherung bei Gewaltbetroffenen war dem Bericht zufolge im
Prüfzeitraum Anfang 2024 noch nicht erreicht.
Der Rechnungshof tritt für legistische Anpassungen ein, damit
gerichtsmedizinische Institute direkt mit Sachverständigentätigkeiten
beauftragt werden können. Darüber hinaus seien eine zukunftssichere
Finanzierung, eine strategische Personal- und Ressourcenplanung sowie
ausreichende Personal- und Sachmittel erforderlich. Weitere
Empfehlungen betreffen die Ausbildung und Gewinnung zusätzlicher
Fachärztinnen und Fachärzte, eine Verkürzung der Gutachtendauer und
den bundesweiten Ausbau niederschwellig zugänglicher
Gewaltambulanzen.
Gemeinsam mit diesem Prüfbericht werden die Abgeordneten über
einen Follow-up-Bericht des Rechnungshofs zur Prävention und
Bekämpfung von Cyberkriminalität beraten, der vom
Rechnungshofausschuss ohne Debatte zur Kenntnis genommen wurde.
Weitere Rechnungshofberichte
Auch über weitere an das Plenum weitergeleitete
Rechnungshofberichte gab es keine Debatte im Ausschuss. Sie betreffen
die Struktur und den Umfang der finanziellen COVID-19-Hilfsmaßnahmen,
das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die COVID-19-
Familienleistungen, die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele
der Vereinten Nationen in Österreich (Agenda 2030) und die Qualität
der Brief- und Paketzustellung der Österreichischen Post AG im
Universaldienst. Sie werden in einem gesonderten Debattenblock
verhandelt.
Bericht des Petitionsausschusses
In einem Sammelbericht informiert der Petitionsausschuss das
Plenum über seine Beratungen zu zwei Petitionen und einer
Bürgerinitiative. Dabei geht es etwa um umfassende Entschädigungen
für von Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger samt
Rechtsanspruch sowie eine schnellere Hilfeleistung. Die
Bürgerinitiative hat zum Ziel, das Freihandelsabkommen zwischen der
EU und den Mercosur-Staaten durch Durchführung einer Volksabstimmung
zu stoppen. Über eine Petition zur besseren Versorgung der
Autoimmunerkrankung Lichen Sclerosus (LS) wollen die Abgeordneten im
Gesundheitsausschuss weiterberaten.
Entlastung von Blaulichtorganisationen
Beendet wird der Sitzungstag mit der Ersten Lesung zweier FPÖ-
Anträge. So schlagen die Freiheitlichen zur Entlastung von
Blaulichtorganisationen vor, Einsatzfahrten von der Mineralölsteuer
zu befreien. Die überwiegend ehrenamtlich getragenen
Blaulichtorganisationen – insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren
und die Rettungsorganisationen – seien für die Sicherheit und
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar, argumentieren
sie. Finanziert werden könnte diese Maßnahme ihrer Ansicht nach durch
eine Reduzierung „ideologisch motivierter NGO-Förderungen“. Nach der
Ersten Lesung soll die Initiative dem Finanzausschuss zugewiesen
werden.
Gestaltung von Zebrastreifen
Im Verkehrsausschuss weiterberaten werden soll eine von der FPÖ
beantragte Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Geht es nach den
Freiheitlichen, soll es zur Kennzeichnung von Schutzwegen nicht
zulässig sein, verschiedene Farben bzw. Muster, Symbole oder
Schriftzeichen auf der Fahrbahn aufzubringen. Vielmehr wären die
Flächen zwischen den Bodenmarkierungen dem Antrag zufolge in der
Farbe der Fahrbahn zu belassen oder einfärbig auszuführen. Schutzwege
seien ein Sicherheitsinstrument und müssten eindeutig sichtbar sein,
gesellschaftspolitische Botschaften hätten auf Verkehrsflächen nichts
verloren, begründen die Freiheitlichen ihren Vorstoß. (Schluss TOP im
Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.