„ÖBAP: Pflegefachkräfte müssen Politik Grundlagen der Qualitätssicherung erklären“

Wien (OTS) – Die aktuell im Sozialausschuss begutachtete Novelle –
unter anderem
zur Stärkung der Qualitätssicherung – setzt ein unvollständiges
Signal. Zwar soll die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
(SVS) künftig mehr Kompetenzen erhalten, um Unterversorgung sichtbar
zu machen, andererseits wird jedoch ein grundlegender Unterschied in
der Praxis der Qualitätssicherung übersehen – mit oft schwerwiegenden
Folgen für pflegebedürftige Menschen, erklärt ÖBAP-Präsidentin Karin
Hamminger – die selbst Diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegefachkraft ist.

Im Zentrum der Kritik steht ein Missverständnis, das für die
öffentliche Debatte wesentlich ist: „Diplomierte Pflegekräfte“ sind
nicht gleich „diplomierte Pflegekräfte“. Entscheidend ist, in wessen
Auftrag sie tätig sind – und welche Aufgaben sie tatsächlich
erfüllen.

Pflegefachkräfte im Auftrag der SVS führen in der Regel
Kontrollen bei betreuten Personen zu Hause durch. Diese Besuche sind
Momentaufnahmen. Sie können Hinweise auf Mängel geben, jedoch keine
kontinuierliche Pflegebegleitung leisten. Dazu fehlt die regelmäßige
Einbindung in den Alltag der betreuten Personen, ebenso wie die
Möglichkeit, Entwicklungen zu beobachten, Pflegeprozesse zu steuern
oder Maßnahmen laufend zu evaluieren.

Vor allem sind diese Fachkräfte nicht dafür zuständig,
Betreuungskräfte anzuleiten, einzuschulen oder pflegerische Maßnahmen
zu delegieren, sondern lediglich geleistete Tätigkeiten zu
kontrollieren und zu prüfen. Sie kennen die betreuten Personen meist
nicht, haben keine Beziehung zu Angehörigen oder Betreuungskräften
und können daher keine nachhaltige Qualitätssicherung im eigentlichen
Sinn leisten.

Dem gegenüber steht die Arbeit jener diplomierten Gesundheits-
und Krankenpflegefachkräfte, die im Auftrag von Agenturen –
angestellt oder freiberuflich – tätig sind. Diese Fachkräfte sind
regelmäßig vor Ort, kennen die KlientInnen sowie deren individuelle
Situation und übernehmen die laufende Pflegeplanung. Sie schulen,
leiten an, begleiten Betreuungskräfte und stellen sicher, dass
pflegerische Tätigkeiten korrekt durchgeführt werden. Qualität wird
hier nicht nur überprüft – sie wird im täglichen Handeln aufgebaut,
gesichert und weiterentwickelt. Diese Form der Qualitätssicherung
wird seitens der Politik nicht finanziell unterstützt, diese Leistung
sollen die betreuten Personen bzw. deren Angehörige selbst bezahlen.

Doch genau darin liegt der Unterschied: Die Qualitätssicherung
durch die SVS „kontrolliert“. Die durch Agentur beauftragte
Qualitätssicherung „sichert“. Gefördert wird also, was überprüft wird
– nicht aber, was langfristig Qualität gewährleistet. Diese beiden
Ansätze sind nicht gleichwertig und auch nicht austauschbar,
bestätigt Anette Glössl – Vizepräsidentin der ÖBAP – die selbst
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft ist und
regelmäßig Qualitätssicherung bei KlientInnen mit hohen Pflegestufen
durchführt.

Vor diesem Hintergrund wird die politische Stoßrichtung kritisch
gesehen. Wenn ein System gestärkt wird, das primär auf Kontrolle
setzt, während gleichzeitig jene Strukturen geschwächt werden, die
Qualität im Alltag durch regelmäßige Schulungen tatsächlich
herstellen, entstehen Versorgungslücken.

Diese Lücken bleiben nicht folgenlos. Sie führen zwangsläufig zu
Pflege- und Betreuungsfehlern – mit teils gravierenden
gesundheitlichen Konsequenzen für die Betroffenen.

Seit Jahren fordern ÖQZ-zertifizierte Agenturen und
Pflegefachkräfte, dass ihre Leistungen in der Qualitätssicherung
strukturell anerkannt und etwas durch das Sozialministeriumservice
unterstützt werden. Die Mittel dafür sind vorhanden – entscheidend
ist ihre Verwendung, erklärt Mag. Angelika Pozdena – Vizepräsidentin
der ÖBAP.

Es bleibt zu hoffen, dass nach wiederholten Anläufen und
eindringlichen Hinweisen aus der Praxis der entscheidende Unterschied
endlich auch politisch verstanden wird: Qualitätssicherung durch die
SVS ist Kontrolle, Qualitätssicherung durch Agenturen ist gelebte,
kontinuierliche Pflegearbeit und Anleitung der Laienarbeit der
Betreuerinnen.

Dieser Unterschied ist keine Detailfrage, sondern zentral für die
Sicherheit und Versorgung zum Teil schwerstkranker Menschen.

Früher oder später wird sich auch die Politik dieser Realität
stellen müssen.