Linz (OTS) – Ein paar Tage nachdem er sich krank gemeldet hatte,
unterschrieb ein
Koch aus dem Mühlviertel auf Drängen seines Arbeitgebers die
einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dennoch wäre ihm
die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zugestanden. Da sich der
Arbeitgeber weigerte, diese zu zahlen, musste der Koch die AK
Oberösterreich einschalten.
Der Koch war rund vier Monate in einem Gastronomiebetrieb als
Stellvertreter des Küchenchefs beschäftigt. Etwas mehr als zwei
Wochen nachdem er sich krank gemeldet hatte, wurde er in den Betrieb
zitiert. Der Arbeitnehmer humpelte im Krankenstand in die Firma und
dort wurde er zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses
gedrängt. Die ihm weiterhin zustehende Entgeltfortzahlung bekam er
aber nicht überwiesen.
Die AK wies den Gastrobetrieb darauf hin, dass dem Koch ab der
Krankmeldung für sechs Wochen die volle und anschließend für vier
Wochen die halbe Entgeltfortzahlung zustand, und auch dann, wenn das
Arbeitsverhältnis während des Krankenstandes einvernehmlich aufgelöst
wird. Der Arbeitgeber behauptete daraufhin, dass sich der Koch beim
Unterzeichnen der Auflösung gesund gefühlt habe. Tatsächlich war an
den Krücken klar ersichtlich, dass er nicht arbeitsfähig war. Zudem
hatte er – was er nicht tun hätte müssen – seinen Arbeitgeber über
seine Diagnose und einen anstehenden Operationstermin informiert. Die
AK wiederholte daher in einem zweiten Schreiben die Forderung. Erst
jetzt zeigte sich das Unternehmen einsichtig und überwies dem AK-
Mitglied die offene Entgeltfortzahlung – in Summe fast 3.800 Euro. Es
ist juristisch unzulässig, sich durch einvernehmliche Beendigung des
Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung als Firma zu sparen bzw.
an die Sozialversicherung auszulagern.
„ Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass
es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen “,
sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit
Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „ Besser
einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten
“, so der AK-Präsident.




