Dienstequalitätsverordnung der RTR schreibt mehr Barrierefreiheit und Inklusion bei Telekommunikationsdiensten vor

Wien (OTS) – Mit der heute in Kraft getretenen
Dienstequalitätsverordnung (DQV)
schreibt die RTR Anbietern von bestimmten Kommunikationsdiensten vor,
Informationen zur Qualität ihrer Dienste zu veröffentlichen und der
Regulierungsbehörde anzuzeigen. „Das wesentliche Ziel dieser
Verordnung ist die Transparenz und damit die Vergleichbarkeit von
Telekommunikationsdiensten zu erhöhen. Das sollte sich auch auf den
Wettbewerb, besonders im Hinblick auf Qualität, positiv auswirken“,
informiert Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den
Fachbereich Telekommunikation und Post. Anbieter haben unter anderem
künftig für jede Technologie bzw. jeden Tarif die vom Endnutzer bis
zum Übergabepunkt gemessene Latenz, die Verzögerungsschwankung und
den Paketverlust zu ermitteln und die Ausfallswahrscheinlichkeit —
den Anteil der Zeit, in der ein Dienst für einen Endnutzer nicht
betriebsbereit ist — je Technologie oder Tarif anzugeben. „Das ist
sicherlich auch eine wirksame Möglichkeit für Konsument:innen, durch
die von den Anbietern bereitgestellten Informationen eine wirklich
bewusste freie Tarif- und Technologiewahl treffen zu können,“ ist
Steinmaurer weiters überzeugt.

Inklusion von Personen mit Behinderungen durch mehr
Barrierefreiheit

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Verordnung liegt auf
der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Behinderungen.
„Unsere Verordnung schreibt Maßnahmen vor, damit auch Nutzer:innen
mit Behinderungen Telekommunikationsdienste in gleicher Weise wie
Nutzer:innen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen und ihre
Entscheidungen unbeeinflusst und selbständig treffen können. Dazu
gehören Informationspflichten über barrierefreie Zugangswege zu
Vertragsinhalten und vorvertraglichen Informationen sowie konkrete
Vorgaben für die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten“,
erläutert Steinmaurer und ergänzt abschließend: „Für Menschen mit
sprachlichen oder hörbezogenen Beeinträchtigungen wird es ab Juli
2027 auch möglich sein, Notrufe per Textnachricht in Echtzeit
abzusetzen.“

Die Dienstequalitätsverordnung (DQV) der RTR ist im
Rechtsinformationssystem des Bundes unter folgendem Link
veröffentlicht:

RIS – BGBLA_2026_II_138 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung
des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt
sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz
definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und
ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M.
Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als
Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (
KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-
Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at
veröffentlicht.