Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 12. September 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Medizinische Intensivpflege – Betreuung zu Hause nicht gesichert
Zwei Fälle zeigen, wie schwierig die Versorgung von Menschen sein
kann, die auf invasive Beatmung und qualifizierte Pflege rund um die
Uhr angewiesen sind. Der 52-jährige Dragan V. lebt mit einer
aggressiv verlaufenden Form von ALS. Nach einem Aufenthalt in einer
Pflegeeinrichtung konnte er auf eigenen Wunsch nach Hause
zurückkehren. Die Finanzierung seiner Intensivpflege ist jedoch
weiter offen: In Niederösterreich ist dafür unter anderem
Pflegegeldstufe 7 Voraussetzung, Herr V. hat bislang Stufe 6. Auch
die ehemalige Biologielehrerin Herta K. lebt mit ALS und invasiver
Beatmung. Sie bezahlt die Betreuung zu Hause nach eigenen Angaben aus
Pension und Ersparnissen. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch die
BVAEB wurde bisher nicht bewilligt. Volksanwalt Bernhard Achitz
möchte die beiden Fälle öffentlich diskutieren. Sie zeigen, wie
unterschiedliche Zuständigkeiten betreffend Pflegegeld und
Sozialversicherung je nach Ländern eine sichere und selbstbestimmte
Betreuung zu Hause erschweren können.
Das Medikamenten-Versprechen
Seit dem 1. Jänner sind in Österreich Erleichterungen für die
Anrechnung von Medikamenten für die Rezeptgebührenbefreiung in Kraft
getreten. Erstmals sollen alle verschriebenen Medikamente für den
Kostendeckel von zwei Prozent des Jahreseinkommens angerechnet
werden. Das soll vor allem für kranke Menschen mit kleinen Einkommen
eine spürbare Entlastung bringen. Doch in der Praxis funktioniert das
leider nicht, kritisieren immer mehr Betroffene, die sich bei der
„Bürgeranwalt“-Redaktion und der Volksanwaltschaft gemeldet haben.
Sie warten nun schon seit Monaten vergeblich darauf, dass die
Schnittstelle zwischen Apotheken und den Krankenkassen funktioniert,
um ihre Gutschrift zu bekommen. Mittlerweile werden sie sogar auf das
nächste Jahr vertröstet. Im „Bürgeranwalt“-Studio diskutiert Peter
Resetarits mit Verantwortlichen, wie es zu der – für die Betroffenen
– teuren Panne kommen konnte.
Aus für E-Mopeds?
Am 1. Oktober 2026 tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung
in Kraft. Elektrische Zweiräder mit Sitz und einer
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten dann nicht mehr wie bisher
als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Sie müssen künftig als Kfz
zugelassen werden – doch für die Mehrheit dieser Fahrzeuge ist das
tatsächlich gar nicht möglich. Bei der Gesetzesänderung handle es
sich um ein Verbot durch die Hintertüre, das auch viele ältere
Menschen betrifft, warnt etwa der ÖAMTC. Für die umstrittenen
Elektroscooter ohne Sitz ändert sich hingegen wenig. Trifft das
Gesetz die Falschen? Im „Bürgeranwalt“-Studio diskutieren ÖAMTC-
Jurist Matthias Wolf und Armin Kaltenegger vom Kuratorium für
Verkehrssicherheit, ob die Gesetzesänderung überschießend oder
zielführend ist.