AK setzt Gewährleistungsanspruch eines Steyrers durch: Firma zahlt 2.794 Euro für defektes Dachzelt retour

Linz (OTS) – Bei der AK Oberösterreich langen täglich Anfragen und
Beschwerden
ein, weil Konsument:innen mangelhafte oder beschädigte Waren von
Online-Händlern erhalten. Nicht selten werden sie aufgefordert, das
Problem mit dem Spediteur direkt zu lösen. Was viele Konsument:innen
nicht wissen: Der Online-Händler ist dafür verantwortlich, dass die
bestellte Ware mangelfrei ankommt, ansonsten ist die Ware entweder zu
reparieren, auszutauschen oder das Geld zurückzuerstatten. Herrn Otto
R. hat die AK Oberösterreich bei der Durchsetzung seiner Rechte
unterstützt.

Der Steyrer bestellte im März ein Dachzelt bei einem dänischen Online
-Anbieter. Der Preis betrug 2.695 Euro, für die Lieferung nach
Österreich wurden 99 Euro verrechnet. Der Konsument bezahlte mit
PayPal und die Lieferung sollte in der darauffolgenden Woche
erfolgen.

Als das verpackte Zelt mit der vom Unternehmen beauftragten Spedition
geliefert wurde, war der Karton deutlich beschädigt. Bevor Herr R.
das Paket übernahm, reklamierte er beim Fahrer und machte ein Foto
des noch auf dem Transportwagen stehenden Pakets. Beim Auspacken
stellte sich heraus, dass das Dachzelt ein Loch hatte.

Konsument sollte Zelt selbst reparieren
Der Konsument hat deshalb beim Unternehmen um Austausch auf Basis der
gesetzlichen Gewährleistung ersucht. Ihm wurde angeboten, dass er das
Zelt selbst reparieren könnte und dafür eine Markise als Zubehör zum
Zelt gratis erhalte. Herr R. wollte jedoch – seinen
Konsumentenrechten entsprechend – ein mangelfreies Dachzelt oder sein
Geld zurück.

Das Unternehmen verlangte, dass er die Ware wieder original verpacken
und auf eigenes Risiko retournieren solle. Etwaige Schäden beim
Rücktransport sollte Herr R. tragen. Daraufhin wandte er sich an die
Arbeiterkammer Oberösterreich.

Diese machte dem Unternehmen klar, dass Verbraucher:innen zur
Rücksendung mangelhafter Waren nur dann angehalten sind, wenn das für
sie kostenfrei und ohne besondere Erschwernisse möglich ist. Das
Transportrisiko trägt bei einer – vom Unternehmen gewünschten –
Rücksendung in einem Gewährleistungsfall das Unternehmen.
Verbraucher:innen müssen die mangelhafte Ware lediglich zur Abholung
bereit halten.

Das Unternehmen erklärte sich schlussendlich bereit, das Retourpaket
von der Spedition kostenfrei abholen zu lassen und Herr R. erhielt
den gesamten bezahlten Betrag in Höhe von 2.794 Euro rückerstattet.