Wien (OTS) – Der Welttag der Verschwundenen am 30. August 2026
erinnert an
Menschen, die von staatlichen Stellen oder Gruppen heimlich
verschleppt oder inhaftiert wurden – aktuell forscht der Rotkreuz-
Suchdienst nach dem Verbleib von 505.196 Menschen. „Das Rote Kreuz
ist oft die einzige Institution, die bei bewaffneten Konflikten
Zugang zu Gefangenen erhält, Botschaften übermitteln und Schicksale
aufklären kann“, erklärt Gerald Schöpfer, Präsident des
Österreichischen Roten Kreuzes. „Damit das Rote Kreuz einer seiner
zentralen Aufgaben nachkommen kann, muss das Humanitäre Völkerrecht
eingehalten werden. Aus diesem Grund gründete das Internationalen
Komitee vom Roten Kreuz die ‚Global Initiative to Galvanize Political
Commitment to International Humanitarian Law‘, an der sich bereits
117 Staaten beteiligen – auch die Republik Österreich. Wir
appellieren an alle weiteren Staaten, sich dieser Initiative
anzuschließen, das Humanitäre Völkerrecht zu stärken und dem Roten
Kreuz dabei zu helfen, das Schicksal von Verschwundenen aufzuklären
und getrennte Familien wieder zusammenzuführen.“
5.000 Kinder auf der Suche nach ihren Eltern
Claire Schocher-Döring, Leiterin des Suchdienstes und der
Familienzusammenführung beim Österreichischen Roten Kreuz, erklärt
weiters: „Auf der Welt toben aktuell mehr als 130 bewaffnete
Konflikte, dazu kommen weitere Krisen und Katastrophen, bei denen
Menschen verschwinden und Familien getrennt werden. 5.000 Kinder
haben im Vorjahr ihre Eltern gesucht. Mit dem Suchdienst-Netzwerk der
weltweit 191 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften gelang es uns im
vergangenen Jahr, 1,5 Millionen telefonische Botschaften übermitteln,
86.000 Rotkreuz-Nachrichten zustellen, 37.100 Suchanfragen
erfolgreich abschließen und 3.800 Familien wieder zusammenführen.
Leider werden die Anfragen nicht weniger – Kriege, Krisen und
Katastrophen erlauben uns im Suchdienst keine Verschnaufpause.“
Fragen, die sich niemand stellen sollte
„Mama, wo bist du? Bist du noch am Leben, mein Kind? Kann ich
meine Familie jemals wiedersehen? Diese Fragen sollte sich niemand
stellen müssen – und doch arbeitet das Rote Kreuz jeden Tag daran,
solche Fragen zu beantworten“, so Schocher-Döring weiter. Rotkreuz-
Präsident Schöpfer appelliert: „Das Recht auf Familie ist ein
Menschenrecht, und Menschenrechte sind einzuhalten! Wir bedanken uns
bei allen, die sich mit uns dafür einsetzen, dass das nicht vergessen
wird – auch bei der Republik Österreich, die mit der Unterstützung
der ‚Global Initiative to Galvanize Political Commitment to
International Humanitarian Law‘ ihr langjähriges Engagement für die
Achtung des humanitären Völkerrechts bekräftigt.“
Abschiebezentren: Rotes Kreuz mahnt zur Einhaltung von
Menschenrechten
Bei den von der Republik Österreich und anderen EU-Staaten
geplanten Abschiebezentren in Drittstaaten vertritt das
Österreichische Rote Kreuz eine kritische Position – besonders zu
Plänen, diese Zentren in Ruanda einzurichten. Schöpfer dazu: „Ruanda
ist etwas kleiner als Niederösterreich und Oberösterreich zusammen –
in den letzten Jahren sind tausende Menschen vor den zahlreichen
bewaffneten Konflikten und Krisen in der Region nach Ruanda geflohen,
gleichzeitig wurden internationale finanzielle Unterstützungen
gekürzt. Dass das Land in dieser Situation in der Lage ist, ein
Abschiebezentrum unter Einhaltung der nötigen Standards zu betreiben,
darf bezweifelt werden.“
Der Rotkreuz-Präsident meint weiters: „Das EU-Recht schreibt vor,
dass Abschiebezentren nur in Ländern errichtet werden dürfen, in
denen die Menschenrechte respektiert werden und in denen der Schutz
der abgeschobenen Personen gesichert ist. Aus den Erfahrungen mit
bisherigen Abschiebezentren anderer Staaten wissen wir, dass diese
Garantien auf dem Territorium eines fremden Staats praktisch sehr
schwer umzusetzen sind. Das Rote Kreuz wird die weiteren
Entwicklungen zu diesem Thema genau beobachten und gemäß seinen
Aufgaben genau auf die Wahrung von Menschenrechten und dem
Humanitären Völkerrecht achten.“
Menschlichkeit auch beim Thema Kopftuchverbot an Schulen
Der Rotkreuz-Präsident betont auch die Wichtigkeit von
begleitenden Maßnahmen zum Kopftuchverbot, das mit Beginn des
Schuljahrs an Österreichs Schulen gilt: „Maßnahmen, die zu
Integration, Schutz und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen
beitragen, dürfen neben einem Verbot dieser Art nicht außer Acht
gelassen werden.“
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