Wien (OTS) – Nach Auffassung des Senats 2 des Presserats verstößt der
Artikel
„Hier verrät die EU unsere Bauern“, erschienen in der „Kronen
Zeitung“, gegen Punkt 3.1 des Ehrenkodex für die österreichische
Presse (Unterscheidbarkeit zwischen Tatsachenbericht und Kommentar).
Im Artikel geht es um das Mercosur-Abkommen, einen
Freihandelspakt zwischen der EU und Brasilien, Argentinien, Paraguay,
Uruguay und Bolivien. Ein Bild beim Artikel zeigt EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den paraguayischen
Präsidenten Santiago Peña. Dazu heißt es, dass ein Handschlag die
Zukunft der Bauern besiegle, auch in Österreich. Von der Leyen habe
die Zustimmung zum Mercosur-Pakt gegeben, die Gegner würden aber
nicht aufgeben.
Im Artikel wird berichtet, dass die EU und Südamerika mehr als
ein Vierteljahrhundert um den Abschluss des „für Europas Bauern so
verheerenden Freihandelsabkommens gerungen“ habe und der Pakt nun
über die rote Linie gebracht worden sei. Der aktuelle Mercosur-
Vorsitz Peña habe seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt.
Stunden zuvor habe von der Leyen Brasiliens Präsident Lula da Silva
getroffen, „um – in einer Art Vorfeier – die wirtschaftliche
Zusammenarbeit zu betonen.“
Dennoch gebe es „bei dieser glanzvollen Politshow“ einen
entscheidenden Haken, die Zustimmung des EU-Parlaments fehle. Diese
sei noch lange nicht fix. Französische Abgeordnete, traditionell
schärfste Kritiker, würden Unterstützung konservativer Kollegen aus
Spanien bekommen. Zusammen mit den Fraktionen am linken und rechten
Rand könnte ein Nein in greifbare Nähe rücken. Eine erste
Entscheidung falle, wenn das EU-Parlament abstimme, ob der EuGH das
Abkommen prüfen solle, was den Start bis zu zwei Jahre verzögern und
die Geduld der lateinamerikanischen Partner auf eine harte Probe
stellen würde. Und auch in Österreich wolle der mächtigste Agrarier,
Bauernbunddirektor Nemecek, wegen des „Verrats an den Landwirten“
nicht aufgeben.
Dem Artikel ist ein Bild beigefügt, auf dem zu sehen ist, wie von
der Leyen Peña etwas zuflüstert, im Bildtext dazu heißt es: „Der
umstrittene Pakt ist besiegelt: Während der glanzvollen Politikshow
tuschelt von der Leyen mit Präsident Santiago Peña“. Ein weiteres
Bild zeigt einen Traktor bei einer Protestaktion gegen das Abkommen.
Auf der Titelseite wird die Geschichte angekündigt, ein Bild zeigt
von der Leyen händeschüttelnd mit Peña. Die Überschrift zum Bild
lautet: „Hier verrät die EU unsere Bauern“.
Ein Leser hat sich an den Presserat gewandt und den Bildtitel
„Hier verrät die EU unsere Bauern“ sowie den dazugehörigen Artikel
generell kritisiert.
Der Senat hält zunächst fest, dass es bei journalistischen
Darstellungen für die Leserinnen und Leser ausreichend klar sein
muss, ob es sich um Tatsachenberichte oder um Fremdmeinungen handelt
(Punkt 3.1 des Ehrenkodex). In einem Nachrichtenmedium sollten sich
Tatsachenberichte von Fremdmeinungen sowohl in ihrer Aufmachung (
Gestaltung, Grafik und Layout) als auch in ihrem Inhalt voneinander
unterscheiden. Für Leser sollte zweifelsfrei erkennbar sein, ob es
sich um sachliche Informationen oder um eine persönliche
Meinungsäußerung handelt.
Im vorliegenden Fall sind sowohl Titelseite als auch Artikel in
ihrer Aufmachung als reguläre, redaktionelle Beiträge gestaltet. Bei
der Überschrift im Titelbild auf der Titelseite „Hier verrät die EU
unsere Bauern“ handelt es sich um ein Meinungselement mit starker
Wertung. In der Bildunterschrift heißt es zu einem Foto, das EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen händeschüttelnd mit
Paraguays Präsidenten Peña zeigt: „Ein Handschlag besiegelt die
Zukunft der Landwirte, auch in Österreich“. Das Bild wird hier sehr
stark kommentiert.
Im Titel des Artikels auf Seite 17 heißt es „Verrat an Bauern
besiegelt“, im Text ist von einem „für Europa verheerenden Abkommen“
die Rede und von einem „Pakt, der nun doch noch über die rote Linie
gebracht wurde“.
Nach Ansicht des Senates beinhaltet der Artikel mehrere
Meinungselemente und ist eher als Kommentar einzuordnen. Was das
Erscheinungsbild anbelangt, ist der Artikel jedoch wie ein neutraler
Bericht gestaltet. Der Artikel ist auch nicht als Kommentar
gekennzeichnet. Damit verstößt der Artikel gegen Punkt 3.1 des
Ehrenkodex, wonach es für die Leserinnen und Leser klar sein muss, ob
es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen
Tatsachenbericht oder um einen Kommentar handelt.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON EINER MITTEILUNG EINES
LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 2 des Presserats aufgrund
einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges
Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der
Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat von der Möglichkeit, am
Verfahren teilzunehmen, nicht Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberinnen der „Kronen Zeitung“ hat die
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.


