Volksanwalt Achitz: Alles tun, damit Erwachsenenvertretung gar nicht erst notwendig wird

Wien (OTS) – Wie das VertretungsNetz sieht auch Volksanwalt Bernhard
Achitz große
Lücken in der Prävention von Erwachsenenvertretungen: „Gesetzlich
vorgeschriebene Maßnahmen wie Unterstützungskreise gibt es oft nicht.
Selbstbestimmung sollte aber so weit wie möglich gefördert werden.
Eine Erwachsenenvertretung darf nur das allerletzte Mittel sein.“ Das
2. Erwachsenenschutzgesetz war ein wichtiger Schritt, aber es hat
auch massive Unterstützungsleistungen durch die Länder vorgesehen, um
Erwachsenenvertretungen unnötig zu machen – aber die Länder haben das
viel zu wenig umgesetzt. Auch auf Bundesebene waren immer wieder
Einsparungen beim Erwachsenenschutz in Diskussion. Achitz:
„Menschenrechte dürfen aber keine Budgetfrage sein“, sagt Achitz.

Amtswegiges Prüfverfahren zeigte fehlende Maßnahme der Länder

Die Volksanwaltschaft führte daher vor zwei Jahren ein
amtswegiges Prüfverfahren durch, um die Bundesländer zu ihren
Maßnahmen zu befragen. Dabei zeigte sich, dass teilweise sogar
gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. So
fehlen oft Unterstützerkreise, die die Betroffenen so weit wie
möglich in die Lage versetzen sollen, ihre Angelegenheiten selbst zu
besorgen. Das betrifft alle möglichen Lebensbereiche; bei
medizinischen Behandlungen ist ein solcher Unterstützerkreis aber
gesetzlich vorgesehen. Erst wenn mithilfe des Unterstützerkreises die
Entscheidungsfähigkeit nicht ermöglicht wird, sollte die
Erwachsenenvertretung hinzugezogen werden. „Wie unsere Beobachtungen
und jetzt auch die des VertretungsNetz zeigen, hat sich seitdem
nichts Wesentliches geändert“, so Achitz.

Heimvertrag nur mit Erwachsenenvertretung

Das fehlende Bewusstsein hinsichtlich Selbstbestimmung zeigt auch
der Umstand, dass manche Einrichtungen für die Aufnahme von Menschen
mit Behinderungen eine Erwachsenenvertretung voraussetzen. „Auch aus
Alten- und Pflegeheimen wird uns das immer wieder berichtet, obwohl
die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt entscheidungsfähig sind. Offenbar
wollen es sich manche Betreiber einfach machen und lieber nur den
Erwachsenenvertreter fragen, wenn es etwa um medizinische
Behandlungen geht – anstatt alle Möglichkeiten der unterstützten
Kommunikation zu nützen, um nach dem Willen der Betroffenen selbst zu
handeln.“

UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch für die Länder

Um zu zeigen, dass Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen
in Österreich ernst genommen werden, müssen entsprechende
Entwicklungen so rasch wie möglich initiiert werden. „Das erfordert
auch die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich
Österreich verpflichtet hat. Und diese Verpflichtung gilt
selbstverständlich auch für die Länder“, so Achitz.