Volksanwalt Achitz fordert Heimopferrente auch für Nachtschwerarbeiter*innen

Wien (OTS) – Menschen, die als Kind in einem Heim untergebracht waren
und dort
Opfer von Gewalt wurden, können eine monatliche Heimopferrente
beziehen. Das sind aktuell 433 Euro pro Monat. Ausgezahlt wird die
Rente an dauerhaft arbeitsunfähige Menschen ab sofort. Menschen, die
in der Lage waren zu arbeiten, bekommen die Heimopferrente, sobald
sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, oder sobald sie
tatsächlich in Pension sind. „Wer aber sein Leben lang
Nachtschwerarbeit verrichtet hat und daher früher in Pension gehen
kann, bekommt keine Heimopferrente“, sagt Volksanwalt Bernhard
Achitz. Denn rechtlich gesehen handelt es sich um keine Pension,
sondern um ein „Sonderruhegeld“, und das wird im Heimopfergesetz (HOG
) nicht extra erwähnt. Achitz: „Ich gehe davon aus, dass das keine
Absicht gewesen ist, sondern ein Versehen. Ich ersuche daher das
Parlament, eine entsprechende Korrektur zu beschließen.“

Achitz geht davon aus, dass sich dafür eine große
parlamentarische Mehrheit finden wird. Ähnliche Vorschläge der
Volksanwaltschaft wurden umgesetzt, etwa dass der Bezug von
Heimopferente nicht zur Kürzung von Mindestsicherung/Sozialhilfe
führen kann. Den Vorschlag zur Gesetzeserweiterung um Sonderruhe- und
Übergangsgeld hat die Volksanwaltschaft bereits dem Nationalrat
übermittelt – siehe Bericht über das Jahr 2025, Seit 44 f.:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Beri-
chte/PB/PB-49-Kontrolle_%C3%B6ffentl._Verwaltung_2025_bf.pdf . In der
ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ ist Volksanwalt Achitz damit auch an den
Vorsitzenden des Volksanwaltschaftsausschusses, Nikolaus Scherak,
herangetreten.

Herbert J.: Keine Heimopferrente nach Jahrzehnten
Nachtschwerarbeit

In der Sendung ( https://on.orf.at/video/14328869/buergeranwalt-
vom-27062026 ) thematisierte Achitz auch einen konkreten Fall:
Herbert J. aus Tirol war von 1973 bis 1984 in der sogennanten
„Taubstummenanstalt“ in Mils untergebracht. Weil er dort Opfer von
Gewalt war, hat ihm die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bereits
2023 grundsätzlich bestätigt, dass er die Voraussetzungen für eine
Heimopferrente erfüllt. Ausbezahlt wurde die Rente jedoch nicht, weil
er damals weder in Pension war noch das Regelpensionsalter erreicht
hatte. Er arbeitete als Schleifer im Schichtbetrieb, also auch in der
Nacht. Seit Februar 2025 ist er aber „in Pension“ und bezieht J.
Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz. Er beantragte
neuerlich die Auszahlung der Heimopferrente. PVA und
Sozialministerium vertreten aber die Ansicht, Sonderruhegeld sei
keine Eigenpension im Sinne des Heimopferrentengesetzes. Herbert J.
ging zu Volksanwalt Bernhard Achitz, der verlangt, dass
Sonderruhegeldbezieher im Heimopferrentengesetz ausdrücklich
berücksichtigt werden sollten.

Alle Infos zur Heimopferrente:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fuer-heimopfer/