Expertentalk zum Tag der Personenbetreuung bricht eine Lanze für mehr Qualität in der 24-Stunden-Betreuung

Wien (OTS) – Vor 19 Jahren, am 1. Juli 2007, trat in Österreich das
Gesetz in
Kraft, das seitdem die Personenbetreuung regelt. Der Fachverband
Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer
Österreich hat daher den 1. Juli zum Österreichischen Tag der
Personenbetreuung erklärt.

Aus diesem Anlass hatte die Plattform Personenbetreuung – eine
interdisziplinäre und parteiunabhängige Interessengemeinschaft,
bestehend aus Stakeholdern aus der Betreuungs- und Pflegebranche,
sowie Angehörigen- und SeniorenvertreterInnen – zum Expertentalk „Ist
die 24-Stunden-Betreuung unverzichtbar?“ geladen.

Es geht darum, so der Sprecher der Plattform Personenbetreuung,
Mario Tasotti, die Betreuung daheim in den eigenen vier Wänden, die
24-Stunden-Betreuung, für die Zukunft finanziell und qualitativ
nachhaltig abzusichern.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung gab es ein Bekenntnis der
geladenen Politiker zur 24-Stunden-Betreuung. Gemeindebund Präsident
Johannes Pressl, er ist Bürgermeister von Ardagger, betonte, dass es
der Wunsch der SeniorInnen ist, möglichst lange zu Hause zu bleiben.
Heime, so Pressl, lassen den Eindruck des Abschiebens entstehen.
Interessiert zeigt sich Pressl am Modell der geteilten Dienste, aber
dazu braucht es Änderungen bei den Rahmenbedingungen.

Die Präsidentin des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ),
Birgit Gerstorfer nannte die 24-Stunden-Betreuung unverzichtbar. „Die
Menschen wollen zu Hause alt und dort auch gepflegt werden, so lange
es geht“, berichtete die ehemalige Soziallandesrätin aus
Oberösterreich, und lobte die Arbeit der BetreuerInnen: „Sie leisten
großartige Arbeit für die von ihnen betreuten Menschen aber auch für
deren Angehörige. Damit es so bleibt, geht es nun einerseits darum
die Qualität der Rahmenbedingungen für BetreuerInnen zu verbessern
und andererseits die Qualität ihrer Arbeit abzusichern.“

Zwtl.: Diplomierte Pflegefachkräfte sind bei der 24-Stunden-Betreuung
einzubinden

Die Präsidentin des Österreichischer Gesundheits- und
Krankenpflegeverbandes (ÖGKV), Elisabeth Potzmann, verwies darauf,
wie sich der gesundheitliche Zustand der betreuten Menschen in den
Jahren seit der Legalisierung der Personenbetreuung geändert hat.
„Heute kommen die Menschen mit komplexen Krankheitsbildern aus den
Spitälern nach Hause und müssen weiter gepflegt werden. Das war
früher anders. Folglich reicht weitmaschige Kontrolle bei den
betreuten Haushalten nicht mehr aus. Vielmehr braucht es eine
laufende Qualitätssicherung durch diplomiertes Pflegefachpersonal (
„Delegation“). Durch dieses erfolgt die Anleitung der BetreuerInnen
für pflegerische und ärztliche Tätigkeiten, die in der 24-Stunden-
Betreuung vorkommen“, beschreibt Potzmann wie diplomierte
Pflegefachkräfte bei der 24-Stunden-Betreuung einzubinden sind.

Zwtl.: Harsche Kritik an der Förderpraxis – „das ist staatlicher
Zynismus“

Der stellvertretende Geschäftsführer des Hilfswerk Österreich,
Roland Wallner, übte deutliche Kritik an der staatlichen Förderpraxis
in der Pflege: „Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob Betreuung
und Pflege zu Hause von der öffentlichen Hand ausreichend unterstützt
werden. Während für jeden Heimplatz in Österreich durchschnittlich
38.000 Euro pro Jahr aufgewendet werden, beträgt die öffentliche
Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung in der Regel lediglich 9.600
Euro jährlich. Für mobile Pflegedienste werden durchschnittlich 6.300
Euro pro betreuter Person und Jahr bereitgestellt.“ Besonders
kritisch sieht Wallner die Entwicklung der Förderung für die 24-
Stunden-Betreuung: Diese wurde eineinhalb Jahrzehnte lang nicht
valorisiert. Auch die erste und bisher letzte Anpassung blieb unter
der Inflationsrate. Zudem liegt die Einkommensgrenze, bis zu der die
monatliche Förderung von 800 Euro ungekürzt gewährt wird, seit 2007
unverändert bei 2.500 Euro, obwohl sie mittlerweile bei über 4.000
Euro liegen müsste.

„Es ist staatlicher Zynismus, dass die Politik ständig von der
Stärkung der Pflege zu Hause spricht, während für die Betroffenen
ausgerechnet das Pflegeheim die günstigste Versorgungsform ist –
obwohl es die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am meisten kostet“,
kritisierte Wallner. Er verwies außerdem darauf, dass bei der 24-
Stunden-Betreuung auch die Bundesländer stärker in die Verantwortung
genommen werden müssten. Im österreichischen Pflege- und
Betreuungssystem sind sie für die Bereitstellung der Sachleistungen
zuständig. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sieht vor, dass
eingehobene Kostenbeiträge unter Berücksichtigung sozialer
Gesichtspunkte ausgestaltet werden. Dieser Verpflichtung kommen
derzeit jedoch nur die Länder Burgenland, Steiermark und Vorarlberg
nach. Für die Präsidentin des PVÖ, Gerstorfer, ist das nicht
nachvollziehbar: „Es darf doch keine Geburtslotterie sein, ob man in
einem Bundesland lebt, das pflegebedürftige Menschen unterstützt oder
nicht!“

Zwtl.: Betreuerinnen stellen Positionspapier zu Qualität in der 24-
Stunden-Betreuung vor

Nachdem das Sozialministerium für heuer angekündigt hatte bei der
Personenbetreuung eine Qualitätsoffensive zu starten, haben sechs
Betreuerinnen ein Positionspapier zur Qualität in der
Personenbetreuung ausgearbeitet. Mit dem Positionspapier sollen die
BetreuerInnen selbst zu Wort kommen. Erstellt wurde das Papier mit
organisatorischer Unterstützung der Vidaflex und der Fachgruppe Wien
Personenberatung und Personenbetreuung.

Yvonne Heuber von der Vidaflex: „Im Positionspapier ist das, was
die BetreuerInnen als wichtig erachten und, dass eine
Qualitätsoffensive nur mit Einbindung der BetreuerInnen möglich sein
wird.“ Die am Positionspapier beteilige Personenbetreuerin Bibiana
Kudziova gab einen Einblick in ihren Arbeitsalltag: „Von uns erwartet
man, dass wir vom Holz hacken bis zum Operieren alles machen. Und in
den vergangenen Jahren sind es immer öfter Betreuung UND Pflege
geworden. Dazu habe ich Zusatzausbildungen absolviert, die möchte ich
aber nun auch in meiner Tagesarbeit bezahlt bekommen. Aber woher
sollen die von uns betreuten Menschen das Geld nehmen?“

Die Personenbetreuerin Blazenka Maric sprach die Rolle der
Organisationen von Personenbetreuung („Vermittlungsagenturen“) an:
„Eine gute Agentur ist für uns Betreuungskräfte eine wichtige
Partnerin – sie übernimmt Vermittlung, Organisation, oft auch die
Abrechnung und vermittelt, wenn es Probleme gibt. Aber es gibt in
diesem Bereich auch schwarze Schafe – und genau weil die meisten von
uns auf diese Unterstützung angewiesen sind, sollen Agenturen nach
verbindlichen Qualitätsstandards arbeiten, kontrolliert und
verpflichtend zertifiziert sein. Es geht um faire Verträge,
verlässliche Bezahlung, angemessene Gebühren und klare Vereinbarungen
– denn ohne verbindliche Standards trägt am Ende die Betreuerin das
größte Risiko.”

Dazu verwies die Inhaberin einer Agentur, Marcela Tichnaek, auf
das 2019 erstmals verliehene und vom Sozialministerium initiierte
Qualitätszertifikat ÖQZ-24. Es verpflichtet die Agenturen z.B. zu
Qualitätsbesuchen von diplomierten Pflegefachkräften beim betreuten
Kunden mindestens einmal pro Quartal, zu transparenten Verträgen, zu
Ersatzbetreuung für den Fall, dass die Betreuungskraft ausfällt.
Vieles konnte seit dem Jahr 2007, in dem die Personenbetreuung
gesetzlich geregelt worden ist, verbessert werden, wie zum Beispiel
Vertragsformulare in den Muttersprachen der Betreuerinnen oder in
Wien die Schlichtungsstelle der Fachgruppe, als zentrale Anlaufstelle
für Betreuerinnen, für die Lösung von Problemen zwischen
Vermittlungsagenturen und Betreuerinnen.

Zwtl.: Valorisierung der Einkommensgrenze und Erhöhung der Förderung
sind überfällig

Erfreulich war für die zahlreich erschienen Teilnehmer der
Veranstaltung zum Österreichischen Tag der Personenbetreuung, das
Bekenntnis aller Referenten dazu, dass es faire, marktkonforme
Honorare für die BetreuerInnen geben und dass die Betreuung für die
bereuten Menschen leistbar sein muß. Der Sprecher der Plattform
Personenbetreuung, Mario Tasotti, brachte es auf den Punkt: „Deshalb
ist die Valorisierung samt Erhöhung der staatlichen Förderung von
derzeit 800 Euro auf 1.600 Euro pro Monat überfällig, ebenso wie die
Erhöhung der Einkommensgrenze, bis zu der man die Förderung ungekürzt
ausbezahlt bekommt. Diese Grenze liegt bei 2.500 Euro und wurde seit
dem Jahr 2007 noch nie valorisiert oder gar erhöht und sollte daher
bei zumindest 4.000 Euro liegen!“

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