Wien (OTS) – –
Brandschutzprüfung durch unabhängige Sachverständige
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Einführung einer „Genehmigungsfiktion“ für bestimmte Bauvorhaben
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Vermeidung unverhältnismäßiger Verzögerungen bei Wohnbauprojekten
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Digitalisierung der Behördenabläufe
Der Bedarf an leistbarem Wohnraum in Österreich bleibt hoch.
Gleichzeitig verzögern langwierige Genehmigungs-, Widmungs- und
Bewilligungsverfahren die rasche Umsetzung dringend benötigter
Wohnbauprojekte – sowohl im freifinanzierten als auch im
gemeinnützigen Wohnbau. Die Vereinigung Österreichischer
Projektentwickler (VÖPE) und der Österreichische Verband
gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband (GBV) treten daher
gemeinsam für konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren
ein. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz im Presseclub
Concordia präsentierten die beiden Verbände heute budgetneutrale und
rasch umsetzbare Vorschläge, um die Schaffung von neuem und
leistbarem Wohnraum zu beschleunigen.
„Wir tragen beide die Wohnraumentwicklung mit einem ähnlichen
Projektvolumen auf unseren Schultern und wollen den Wohnraum
schaffen, den die Bevölkerung dringend benötigt. Dafür braucht es
Rahmenbedingungen, die das Bauen ermöglichen, statt zusätzliche
Hürden aufzubauen“, betonen VÖPE und GBV unisono.
Zwtl.: Verfahrensdauer im Wohnbau hat ein nicht mehr vertretbares
Ausmaß erreicht.
VÖPE-Geschäftsführer Alexander Pawkowicz präsentierte Ergebnisse
einer Mitgliederbefragung der VÖPE zur Dauer von Widmungs- und
Bauverfahren. Ausgewertet wurden mehrere hundert Projekte. Die
Ergebnisse zeigen deutlich, dass gerade im Wohnbau die längsten
Verfahrensdauern auftreten – also in jenem Bereich, in dem der
politische Handlungsbedarf am größten ist.
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Wohnbauprojekte benötigen im Durchschnitt 67 Monate von der
Widmung bis zur rechtskräftigen Bewilligung.
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Allein die Widmungsverfahren dauern durchschnittlich 35 Monate,
obwohl die gesetzlichen Fristen vielfach bei rund acht Monaten
liegen.
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Das reine Baubewilligungsverfahren im Wohnbau dauert derzeit
durchschnittlich 21 Monate.
Zwtl.: Transparenz, Planbarkeit und Sicherheit schaffen leistbaren
Wohnraum.
VÖPE-Präsident Andreas Köttl kritisiert diese Entwicklung
deutlich: „Aktuell sprechen wir von fünf bis sechs Jahren
Verfahrensdauer. Diese Zeit ist nicht akzeptabel. Jedes Projekt, das
so lange in Verfahren festhängt, verzögert den Bau dringend
benötigter Wohnungen und verhindert, dass Menschen Eigentum erwerben
oder leistbaren Wohnraum finden können. Gerade in einer Branche, die
langfristig plant und investiert, trifft es viele, wenn gesetzliche
Fristen nicht eingehalten werden. Wenn Wohnbauprojekte doppelt so
lange dauern, wie geplant oder finanzielle Puffer als
Vorsichtspositionen eingebaut werden müssen, dann wird der Lebensraum
teurer. Je unsicherer eine Situation ist, je weniger man sich auf die
Prozesse und Partner verlassen kann, umso mehr Vorsicht wird man
hineinkalkulieren müssen. Heißt: Je länger Bewilligungen dauern,
desto teurer wird Wohnraum.“
GBV-Obmann Michael Gehbauer bestätigt die Ergebnisse der VÖPE aus
der Praxis der gemeinnützigen Wohnbauträger (u. a. zuletzt 22 Monate
für ein Bauverfahren; Widmungen früher rund 2 Jahre, heute rund 3
Jahre): „Die Rückmeldungen unserer Mitgliedsunternehmen zeigen ein
ähnliches Bild. Verfahren, die früher deutlich schneller
abgeschlossen wurden, dauern heute oftmals Jahre länger. Jedes
überlange Verfahren verzögert die Errichtung von dringend benötigten
leistbaren Wohnungen.“
Zwtl.: Budgetneutrale Lösungsvorschläge für weniger Bürokratie und
mehr Effizienz:
1.
Brandschutzprüfung durch unabhängige Sachverständige könnte
Verfahren deutlich verkürzen.
Ein zentraler Vorschlag des GBV zur Verfahrensbeschleunigung
betrifft die Vorprüfung von Bauprojekten durch befugte Brandschutz-
Sachverständige. Künftig könnten qualifizierte Ziviltechniker bereits
vor der Einreichung bestätigen, dass ein Projekt sämtliche geltenden
Brandschutzbestimmungen erfüllt. Der GBV erwartet dadurch eine
Verfahrensverkürzung von sechs bis neun Monaten. „Das ist eine
langjährige Forderung des gemeinnützigen Wohnbaus, die ohne Reduktion
der Sicherheitsnormen eine Beschleunigung nach sich ziehen würde. Neu
wäre dabei nur, dass die Verantwortung für die Erstprüfung beim
Projektwerber liegen und dadurch wertvolle Zeit gewonnen wird“,
erklärt Gehbauer.
Zwtl.: 2. Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung
Als konkreten Reformansatz schlägt die VÖPE die Einführung einer
Genehmigungsfiktion für bestimmte Bauvorhaben vor. Wird innerhalb
gesetzlich definierter Fristen keine Entscheidung getroffen, soll die
Bewilligung automatisch als erteilt gelten. „Wer Wohnraum schafft und
alle Voraussetzungen erfüllt, muss sich darauf verlassen können, dass
Verfahren innerhalb angemessener Fristen abgeschlossen werden“, so
Köttl. Eine solche Regelung könnte insbesondere für Projekte mit
besonderer wohnungs- oder klimapolitischer Bedeutung Anwendung
finden. Diese Idee geht im Grunde auf die Spruchpraxis des
Verfassungsgerichtshofes zurück: Dieser hob in bereits mehreren
Fällen beispielsweise in der Stadt Graz die dort bestehenden
Bebauungsplan-Verpflichtungen ersatzlos auf, weil die Stadt Graz
zuvor gesetzliche Fristen nicht eingehalten hatte.
Zwtl.: 3. Vermeidung unverhältnismäßiger Verzögerungen bei
Wohnbauprojekten
Ein weiterer Reformvorschlag betrifft nicht
nachbarschaftsrechtlich motivierte Einsprüche, die vielfach zu
erheblichen Verzögerungen führen. „Selbstverständlich müssen
rechtsstaatliche Beteiligungsrechte gewahrt bleiben. Gleichzeitig
müssen wir verhindern, dass Projekte durch Einsprüche jahrelang
blockiert werden“, so Gehbauer. Diskutiert werden sollte daher unter
anderem die Verpflichtung zum Nachweis eines berechtigten Interesses
oder Kostenfolgen bei Einwendungen, weil sonst einzelne Personen die
Errichtung von leistbarem Wohnraum für Menschen mit dringendem
Wohnbedürfnis blockieren.
Gehbauer weiter: „Zusätzlich brauchen wir mehr aktiviertes
Bauland. Deswegen schlagen wir vor, mehr Flächen für den geförderten
Wohnbau zu widmen, um Maßnahmen gegen eine drohende Wohnungsknappheit
entwickeln zu können.“
Zwtl.: 4. Digitalisierung und „gläserner Akt“
Ein gemeinsamer Schwerpunkt beider Verbände ist die
Digitalisierung von Bau- und Genehmigungsverfahren. Ein digitaler
„gläserner Akt“ soll für mehr Transparenz sorgen, Bearbeitungsstände
nachvollziehbar machen und Verwaltungsressourcen effizienter
einsetzen. „Innerhalb der Behörde kann bereits jetzt jede Person
jederzeit sehen, wo sich ein Akt gerade befindet. Wir wollen nur,
dass diese bereits bestehende Möglichkeit zu einem Recht für die
Projekt-Einreichenden wird. Das schafft mehr Effizienz, und zwar
gänzlich ohne zusätzliche Belastung für die öffentlichen Budgets“, so
Köttl.
Zwtl.: Der Staat hat es in der Hand, die Baubranche anzukurbeln und
Wohnen billiger zu machen.
„Wer mehr leistbares Wohnen will, muss schnelleres Bauen
ermöglichen. Wir brauchen für die Baubranche schnellere Verfahren,
mehr Planungssicherheit und eine konsequente Entbürokratisierung.
Einfacheres Bauen senkt Preise und schafft Wohnraum. Die
Bundesregierung ist gefordert, uns das Bauen zum Wohle der
Österreicherinnen und Österreicher zu erleichtern“, so beide Verbände
abschließend.
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