Wien (OTS) – Eine Unachtsamkeit, oftmals durch Stress, genügt und
schon liegt die
Kollegin oder der Kollege am Boden. Die Folgen von Arbeitsunfällen
sind häufig offene Wunden, gebrochene Knochen und schmerzhafte
Prellungen. Zwar ist die Zahl der Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr
um 2,4 Prozent auf 128.878 gesunken. Doch trotz dieses Erfolgs
verbergen sich laut aktuellen Zahlen der AUVA neue
Bedrohungsszenarien für Österreichs Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Gestiegen sind etwa die Auswirkungen des Klimawandels
und die Gewaltbereitschaft in den Betrieben.
Es sind vor allem scharfe Arbeitsmittel, die bei
Arbeitnehmer:innen Verletzungen verursachen, am häufigsten passieren
Unfälle bei der Arbeit mit Messern sowie beim Hämmern und Nageln.
Aber auch das Ausrutschen auf einem rutschigen Boden und Verletzungen
durch Nadeln und Spritzen stehen weit oben auf der Liste der
häufigsten Unfallursachen. Dinah Djalinous-Glatz , Expertin für
Arbeitnehmer:innenschutz, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall unterscheidet sich von privaten Freizeit- oder
Verkehrsunfällen. Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall nur dann, wenn er
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passiert und es einen
Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis gibt.
Arbeitsunfälle sind demnach Unfälle am Arbeitsplatz, im
Homeoffice, auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen oder auf dem
direkten Weg zur Arbeit, von der Arbeit oder zur Ausbildungsstätte.
Umfasst sind auch Wege von der Arbeit zu Ärztinnen und Ärzten, auch
wenn der Termin außerhalb der Dienstzeit liegt. Außerdem zählt auch
ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit zum Kindergarten oder von dort
in die Arbeit als Arbeitsunfall. Dasselbe gilt unter anderem für den
Weg zur Schule, zu Arbeitsterminen oder auch zu einer
Betriebsversammlung.
Was sind typische Arbeitsunfälle?
Häufig schneiden sich Beschäftigte während der Arbeit mit einem
Messer, stürzen von einem Baugerüst oder rutschen auf dem Heimweg von
der Arbeit aus und verletzen sich dabei am Bein. Aber auch Unfälle
mit dem Firmenwagen während einer Dienstfahrt sowie Stürze auf
Treppen in Bürogebäuden zählen zu den typischen Arbeitsunfällen.
Ist der Weg zur Arbeit und von der Arbeit unfallversichert?
Ja, der direkte Weg von zu Hause in die Arbeit und von der Arbeit
nach Hause ist durch die Unfallversicherung geschützt. Aber: Geht man
nach der Arbeit mit Kolleginnen bzw. Kollegen noch etwas trinken oder
macht aus privaten Gründen einen Umweg, ist der anschließende Heimweg
nicht mehr unfallversichert.
Wann sind Unfälle außerhalb des Arbeitsortes oder der beruflichen
Tätigkeit Arbeitsunfälle?
Beispiele hierfür sind Betriebsausflüge, Firmenfeiern bezahlt vom
Arbeitgeber, Wege zum AMS oder zu Vorstellungsgesprächen bei
Arbeitslosigkeit. Auch die Ausbildung oder Tätigkeit im Ehrenamt (z.
B. Feuerwehr, Rettung) ist versichert, ebenso wie Erste-Hilfe-
Leistungen oder Notfallhilfe.
Was muss ich tun, wenn ich einen Arbeitsunfall habe?
Zunächst musst man unverzüglich den Arbeitgeber verständigen.
Dann sollte man sich vergewissern, ob von den beteiligten Stellen (
Arbeitgeber, behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin, Krankenhaus)
eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA
) geschickt wurde und den Betriebsrat informieren.
Warum sollte man einen Arztbesuch registrieren bzw. auch im
Zeiterfassungssystem vermerken?
Weil nur dann sichergestellt ist, dass ein möglicher Unfall auch
als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Welchen Unterschied macht es für Arbeitnehmer:innen, wenn es sich
um einen Arbeitsunfall handelt?
Wird ein Unfall während der Arbeitszeit als Arbeitsunfall
anerkannt, gelten andere sozialrechtliche Ansprüche als bei privaten
Unfällen. Arbeitsunfälle können bei der AUVA oder BVAEB geltend
gemacht werden, private Unfälle bei der zuständigen Krankenkasse. Bei
schweren Unfällen mit langfristigen Folgen bestehen oft erhebliche
finanzielle Unterschiede.
Warum sollte ein Arbeitbsunfall immer gemeldet werden?
So erhalten Arbeitnehmer:innen die notwendige Behandlung, um
Folgen zu minimieren. Kostenbeteiligungen können entfallen, und bei
Berufsuntauglichkeit ist eine Umschulung möglich. Bei dauerhaften
Schäden zahlt die AUVA oder BVAEB eine Versehrtenrente.
Hinterbliebene erhalten bei einem tödlichen Unfall eine Rente und
einen Zuschuss zu den Bestattungskosten.
Wie wichtig ist Unfallverhütung?
Unfallverhütung ist entscheidend, um die hohen Folgekosten und
das persönliche Leid durch Arbeitsunfälle zu verhindern. Dazu zählen
alle (u. a. technischen oder psychologischen) Maßnahmen, die die
Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Unfallverhütung ist also
auch eine ethische und moralische Verpflichtung.
Gibt es ein Beispiel dafür?
Wenn wir beispielsweise Unfälle durch gefährliche Materialien wie
Lacke und Lösungsmittel vermeiden wollen, kommen zunächst technische
Maßnahmen wie Absaugvorrichtungen zum Einsatz. Wenn das nicht möglich
ist, folgen organisatorische Maßnahmen, etwa angepasste
Arbeitszeiten. Falls auch das nicht ausreicht, kann persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Oberster Grundsatz
ist dabei immer: Die gewählte Schutzmaßnahme darf selbst keine
zusätzliche Gefährdung darstellen.
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen
sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche
Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und
Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein. www.oegb.at


