Wien (OTS) – Die Arbeit als Gutachter ist eine herausfordernde
Tätigkeit in einem
äußert sensiblen Bereich mit hoher Verantwortung, die sich am
aktuellen Stand der Medizin orientieren muss, betont Harald Schlögel,
Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Leiter des ÖÄK-
Gutachter-Referats: „Alle Ärztinnen und Ärzte können grundsätzlich
gutachterlich tätig sein und müssen natürlich den
Fortbildungsnachweis erbringen“, stellt er klar. Diese Verpflichtung
zur ärztlichen Fortbildung sei wesentlich für die Arbeit der
Ärztinnen und Ärzte. „Mögliche Verfehlungen von gutachterlich tätigen
Personen sollen nicht dazu führen, dass ein ganzer Berufsstand in ein
schiefes Licht gerückt wird“, sagt Schlögel.
Wartezeiten für Gutachten
Problematisch sei aber der Zeitfaktor, vor allem vor dem
Hintergrund, dass gutachterlich tätige Ärztinnen und Ärzte von
Anästhesie über Neurologie und Psychiatrie in allen medizinischen
Fächern tätig seien und tätig sein müssten. Ihre Gutachten haben eine
nicht zu unterschätzende gesamtgesellschaftliche Bedeutung. „Immerhin
wird auf Basis ärztlicher Gutachten über Pflege- und Rehageld sowie
Arbeitsunfähigkeitspensionen entschieden“, betont Schlögel. Und in
Strafverfahren müssten ärztliche Sachverständige zentrale Dinge wie
Hafttauglichkeit und Zurechnungsfähigkeit beurteilen. „Leider bleibt
den Gutachtern immer weniger Zeit für die Begutachtung, besonders bei
neuen Krankheitsbildern, die eine zeitintensivere Untersuchung
bedürfen“, sagt Schlögel. Bereits jetzt gebe es teilweise Wartezeiten
von sechs bis neun Monaten, bis ein Gutachten erstellt sei. Eine
Verbesserung der Situation sei nicht in Sicht: „Der Kreis der
gutachterlich tätigen Ärztinnen und Ärzte wird immer kleiner, weil
die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, den Nachwuchs für
diese Arbeit zu gewinnen“, sagt Schlögel. Der Aufwand und die mit
jedem ärztlichen Gutachten verbundene Verantwortung seien zum Teil
erheblich und würden sich nicht im pauschalierten Honorar abbilden.
Mit der Pensionierungswelle werde sich der Nachwuchsmangel vor allem
bei Gerichtssachverständigen noch weiter verschärfen und die
Wartezeit auf Gutachten verlängern. „Diese Negativspirale muss
gestoppt werden“, betont Schlögel.


