Wien (OTS) – Das neue Service der Unentgeltliche Vertretung in
FinanzOnline hat
sich in den ersten drei Monaten bereits als wichtige Unterstützung im
digitalen Behördenkontakt etabliert. Insgesamt wurden bisher 21.432
Fälle erledigt, 465 Anträge werden aktuell bearbeitet. Die
unentgeltliche Vertretung erleichtert den Zugang zu bestehenden
Online-Services und sorgt dafür, dass auch jene Bürgerinnen und
Bürger gut begleitet werden, die Unterstützung bei digitalen
Behördenwegen benötigen.
„Das neue Service der so genannten „Unentgeltlichen Vertretung“
wird sehr gut angenommen. Damit haben wir unser Angebot für
diejenigen erweitert, die sich bei der digitalen Nutzung lieber
Unterstützung durch eine Vertrauensperson holen. Die Finanzverwaltung
hat dadurch einen einfachen und sicheren Zugang zu wichtigen
Servicesgeschaffen, ohne sich digital auskennen zu müssen“, sagt
Finanzminister Markus Marterbauer.
Mit der unentgeltlichen Vertretung können sich Personen seit
Jänner 2026 bei ausgewählten Steuerangelegenheiten von einer
Vertrauensperson unterstützen lassen. Das Angebot richtet sich vor
allem an Menschen, die FinanzOnline nicht selbst nutzen können oder
möchten. Gerade für ältere Personen oder Menschen, die im digitalen
Alltag Unterstützung brauchen, schafft das einen einfachen und
sicheren Zugang zu wichtigen Services der Finanzverwaltung.
Die Vertretung kann von einer volljährigen Vertrauensperson aus
dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis übernommen werden. Über
FinanzOnline lassen sich damit unter anderem Steuererklärungen
einbringen, Rückzahlungsanträge stellen oder Kontodaten ändern. Die
Lösung ist einfach und transparent gestaltet: Es ist jederzeit
nachvollziehbar, wer für wen tätig wird, und die Vertretung kann auch
jederzeit wieder widerrufen werden.
Ein wesentlicher Vorteil des Modells liegt darin, dass die
vertretene Person selbst keine ID Austria oder EU-eID benötigt. Die
Vertretung wird über ein Formular bekannt gegeben und anschließend
von der Vertrauensperson in FinanzOnline hochgeladen. Nach Prüfung
durch das Finanzamt kann das Service genutzt werden.


