Diakonie: Recht auf Kommunikation ist Gewalt­schutz

Wien (OTS) – „ Wer keine Lautsprache hat, erlebt oft doppelt Gewalt:
zuerst, wenn
Grenzen überschritten werden – und dann noch einmal, wenn das, was
passiert ist, nicht zum Ausdruck gebracht werden kann und nicht
verstanden und ernst genommen wird .“ So fasst Diakonie-Direktorin
Maria Katharina Moser ein Problem zusammen, das Menschen ohne
Lautsprache besonders betrifft. Und sie erinnert anlässlich des 5.
Mai (Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen) daran, dass in Österreich Menschen mit Einschränkungen
in der Lautsprache nach wie vor kein gesetzlich verankertes Recht auf
Kommunikationshilfen haben.

In Österreich leben rund 63.000 Menschen mit Einschränkungen in
der Lautsprache. Trotz ratifizierter UN-Behindertenrechts-Konvention
gibt es bis heute noch keinen Rechtsanspruch auf assistierende
Technologien und Unterstützte Kommunikation, keine ausreichende
bundesweit einheitliche Finanzierung und keine zentrale Anlaufstelle.
Diese Forderungen erhebt die Diakonie schon seit langem, auch
gemeinsam mit dem Stromanbieter VERBUND.

Zwtl.: Gewalt trifft Menschen ohne Lautsprache besonders hart –
Frauen sind doppelt gefährdet

Studien belegen: Menschen mit Behinderungen sind deutlich
häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen, und
Frauen mit Behinderungen erleben physische, psychische und sexuelle
Gewalt öfter als Frauen ohne Behinderungen. Frauen mit
Einschränkungen in der Lautsprache tragen eine mehrfache Last. Stehen
ihnen keine Hilfsmittel zur Verfügung, haben sie noch größere
Schwierigkeiten, Hilfe zu holen und Grenzüberschreitungen anzuzeigen.

Zwtl.: Recht auf Kommunikation ist Voraussetzung für Gewaltschutz

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich,
Unterstützte Kommunikation und assistierende Technologien zu fördern
und zugänglich zu machen. Dazu gehört das Recht, sich ausdrücken zu
können, aber auch, vor Gericht und bei der Polizei gehört und
verstanden zu werden. Die Forschung zeigt, dass Menschen mit Sprach-
und Kommunikationsbehinderungen im Kontakt mit Polizei und Justiz
besondere Hürden haben.

“ Wer nicht sprechen kann, braucht Unterstützung, um ‚Nein‘ zu
sagen, Hilfe zu rufen und vor Gericht gehört zu werden. Dass
Österreich hier hinter der UN-Behindertenrechtskonvention
zurückbleibt, ist menschenrechtlich nicht akzeptabel,“ so Diakonie-
Direktorin Moser.

Zwtl.: Menschenrechte nicht dem Budget unterordnen

„Trotz des derzeitigen Spardrucks bleibt die Politik gefordert,
die Menschenrechte nicht dem Budget unterzuordnen“, betont Moser. Die
Einführung von One-Stop-Shops für Heilbehelfe und Hilfsmittel – also
jener zentralen Anlaufstelle, die die Diakonie seit Jahren fordert –
wurde im Parlament politisch auf den Weg gebracht und endlich im
Rahmen des Gesundheitsreformfonds budgetiert. „Wir hoffen nun auf
eine rasche Umsetzung, damit Betroffene der unzumutbare
Behördenmarathon erspart bleibt.“