Wien (OTS) – Andrea S.*) leidet an ME/CFS, einer schweren Nerven- und
Immunsystemerkrankung. Mitte 2024 strich ihr die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) überraschend das
Rehabilitationsgeld – mit der Begründung, es gehe ihr gesundheitlich
besser. Ihre Ärzt:innen sahen das ganz anders. Mit Hilfe der AK
gelang nun ein wichtiger Etappensieg: Das OLG stellte klar:
Gutachter:innen müssen alle vorgelegten Befunde und den aktuellen
medizinischen Wissensstand genau und nachvollziehbar prüfen. Der
Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, aber ein wichtiges Signal für
zukünftige Verfahren.
Frau S. leidet an ME/CFS, einer schweren neuroimmunologischen
Erkrankung. Die Symptome: starke Erschöpfung, kognitive Störungen und
kein erholsamer Schlaf. Sie bezog seit 2021 von der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Rehabilitationsgeld. Mitte 2024
strich ihr die PVA dann das Rehabilitationsgeld. Die Begründung: Ihr
Gesundheitszustand hätte sich gebessert, obwohl ihre behandelnden
Ärzt:innen ihr das Gegenteil bescheinigten.
Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht bestätigte zunächst die
Entscheidung der PVA. Frau S. war fassungslos und suchte Hilfe in der
AK Wien. Nach einer Berufung durch die AK kam das OLG Wien Ende
Oktober zu einem klaren Befund, das dem Gericht erster Instanz und
den Gutachter:innen der PVA eine Abfuhr erteilte: Die Gutachter:innen
müssen sich mit allen Privatbefunden sowie der aktuellen
medizinischen Wissenschaft nachvollziehbar auseinandersetzen.
Zentrale Symptome wie Post-Exertional Malaise (PEM) – eine
Verschlechterung der Symptome nach körperlicher oder geistiger
Anstrengung – wurden einfach ignoriert. Dabei gilt PEM laut
Expert:innen als Kernsymptom der Krankheit. Auch das international
anerkannte D-A-CH-Konsensus-Statement, das genaue Diagnose- und
Behandlungsleitlinien vorgibt, wurde vom Gutachter nicht erklärt,
erklärte das OLG.
„Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, bestätigt nun das
Gericht“, sagt AK Jurist Levin Wotke, der das Verfahren in der AK
Wien betreut. „Erstmals stärkt ein Gericht schwarz auf weiß die
Rechte von ME/CFS Betroffenen. Medizinische Gutachter:innen müssen
sich mit vorgelegten Befunden und der aktuellen medizinischen
Wissenschaft auseinandersetzen – und sehr gut begründen, wenn sie
davon abweichen.“ Die Gerichte müssen die Qualität medizinischer
Gutachten strenger prüfen, insbesondere bei komplexen Erkrankungen
wie ME/CFS oder Long Covid.
*) Name von der Redaktion geändert


