Montreal (OTS) – LESEN SIE DIESEN HINWEIS SORGFÄLTIG, DA ER IHRE
RECHTE BEEINFLUSSEN
KANN.
Diese Mitteilung richtet sich an alle natürlichen und
juristischen Personen, mit Ausnahme bestimmter mit den Beklagten
verbundener Personen, die Wertpapiere von LIGHTSPEED COMMERCE INC.
oder LIGHTSPEED POS INC. zwischen dem 7. März 2019 und 3. November
2021 erworben haben (zusammen die „Sammelklägergruppe“ oder
„Sammelkläger“).
Vor dem Superior Court of Québec wurde eine Sammelklage gegen
Lightspeed Commerce Inc., mehrere seiner Direktoren und leitenden
Angestellten und PricewaterhouseCoopers LLP (zusammen die “
Defendants „) eingereicht. Die Kläger machen geltend, dass die
Defendants in ihren öffentlichen Unterlagen und Erklärungen
wesentliche Tatsachen in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit
von Lightspeed Commerce Inc. falsch dargestellt haben.
Die Parteien haben sich vorbehaltlich der Zustimmung des Gerichts
auf einen Vergleichsvorschlag geeinigt, der kein Schuldanerkenntnis
enthält. Diese Mitteilung enthält eine Zusammenfassung des
vorgeschlagenen Vergleichs und der Rechte der Sammelkläger.
DIE BEDINGUNGEN DES VORGESCHLAGENEN VEREINBARUNGSVORSCHLAGS Die
Beklagten zahlen CDN $11 Millionen zur vollständigen und endgültigen
Beilegung aller gegen sie erhobenen Ansprüche. Der Vergleich für die
Sammelklägergruppe, abzüglich der Anwaltshonorare und -auslagen, der
Kosten für den Verwalter und der Steuern, wird, sofern das Gericht
dies genehmigt, an die Sammelklägergruppe auf einer anteiligen Basis
verteilt. Eine vollständige Kopie der Vergleichsvereinbarung ist
unter https://www.faguyco.com/class-actions/lightspeed abrufbar.
OPTING OUT Wenn Sie nicht an der vorgeschlagenen Sammelklage
teilnehmen oder irgendwelche Vorteile aus dem Vergleich erhalten
möchten, müssen Sie sich bis zum 15. Oktober 2025 abmelden. Das
Abmeldeformular und weitere Anweisungen sind unter
https://www.faguyco.com/class-actions/lightspeed abrufbar.
ANWALTGEBÜHREN, AUSZAHLUNGEN UND STEUERN Die Anwälte der
Sammelkläger beantragen beim Gericht die Genehmigung ihrer
Anwaltskosten in Höhe von 1/3 (33,33%) von 11.000.000 CDN $,
zuzüglich Auslagen und Steuern, gemäß ihrer Vereinbarung mit den
Vertretern der Kläger.
DIE ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG Der Superior Court of Québec wird
gebeten, die vorgeschlagene Sammelklage ausschließlich zu
Vergleichszwecken zu genehmigen und den vorgeschlagenen Vergleich
sowie die Anwaltshonorare, Auslagen und Steuern in einer Anhörung zu
genehmigen, die am 21. November 2025um 9:30 Uhr im Gerichtsgebäude
von Montréal , 1 Notre-Dame Street East, Montréal, Québec,
stattfindet. Mitglieder der Sammelklägergruppe, die keine Einwände
gegen den vorgeschlagenen Vergleich erheben, sind nicht verpflichtet,
an der Anhörung teilzunehmen. Sie können jedoch persönlich im
Gerichtssaal 2.07 oder virtuell über den folgenden Microsoft Teams-
Link teilnehmen, wenn sie dies wünschen: Klicken Sie hier .
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen die Mitglieder der
Sammelklägergruppe nichts unternehmen, um ihren Wunsch nach Teilnahme
an dem vorgeschlagenen Vergleich zu bekunden. Nach der Anhörung zur
Genehmigung des Vergleichs am 21. November 2025 wird im Falle der
Genehmigung des Vergleichs eine weitere Mitteilung mit Anweisungen
für die Mitglieder der Sammelklägergruppe, die sich beteiligen
möchten, erfolgen. Mitglieder der Sammelklägergruppe, die es für
wünschenswert oder notwendig halten, sich von ihrem eigenen Anwalt
beraten zu lassen, können dies auf eigene Kosten tun .
OBJECTIONS Die Mitglieder der Sammelklägergruppe haben das Recht,
Einspruch gegen den vorgeschlagenen Vergleich zu erheben. Bei der
Anhörung zur Genehmigung können die Mitglieder der Sammelklägergruppe
ihre Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich und die Verteilung
eines etwaigen Restbetrags geltend machen. Das Gericht wird alle
Einwände der Mitglieder der Sammelklägergruppe gegen den
vorgeschlagenen Vergleich berücksichtigen, wenn die Einwände
schriftlich per frankierter Post oder per E-Mail an Concilia Services
Inc., 1-5900 Andover Avenue, Montréal (QC), H4T 1H5, lightspeed@
conciliainc.com , zu Händen von: „Lightspeed Commerce Inc.
Sammelklage-Verfahren“. Mitglieder der Sammelklägergruppe, die
Einspruch erheben möchten, müssen dies vor 15. Oktober 2025 tun.
Ein schriftlicher Einspruch kann in englischer oder französischer
Sprache eingereicht werden und muss die folgenden Informationen
enthalten:
(a) den vollständigen Namen, die aktuelle Postanschrift, die
Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Einspruchsführers, soweit
diese verfügbar sind;
(b) die Anzahl der am 7. März 2019 erworbenen und nach
Handelsschluss am (1) 28. September 2021 oder (2) 3. November 2021
gehaltenen Wertpapiere zusammen mit allen relevanten
Handelsaufzeichnungen;
(c) eine kurze Darstellung der Art und der Gründe für den
Einspruch; und
(d) , ob der Einsprucherhebende oder ein Vertreter beabsichtigt,
persönlich oder anwaltlich vertreten an der Anhörung teilzunehmen,
und, falls anwaltlich vertreten, Name, Anschrift, Telefonnummer,
Fernkopiernummer und E-Mail-Adresse des Anwalts.
Das Gericht, die Kläger und die Beklagten werden über alle
erhobenen Einwände informiert.
QUESTIONS
Fragen zum Verfahren sollten an den Administrator gerichtet
werden:
CONCILIA SERVICES INC.
1-5900 Andover Ave.
Montréal (QC) H4T 1H5
Tel: 1-888-350-7708 [email protected] Attention:
„Lightspeed Commerce Inc. Class Action Proceedings“
Andere rechtliche Fragen können an gerichtet werden:
Mtre Lea Bruyere
LPC Avocats Inc. 276, Saint-Jacques Street, Suite 801
Montréal, Québec, H2Y 1N3
Tel: 514.379.1572
WEITERE INFORMATIONEN Weitere Informationen, einschließlich Opt-
out-Formularen, finden Sie unter https://www.faguyco.com/class-
actions/lightspeed .
Die wichtigsten Dokumente zu den Sammelklagen sind auf der
Website Registre des actions collectives unter
https://www.registredesactionscollectives.quebec/en/Consulter/Recher-
chePublique abrufbar (Suche nach der Gerichtsakte Nr. 500-06-001164-
215).
NOTICE TO BROKERAGE FIRMS Bitte übermitteln Sie diese Mitteilung
in englischer und französischer Sprache per E-Mail an Ihre Kunden,
die zwischen dem 7. März 2019 und dem 3. November 2021 Wertpapiere
von Lightspeed erworben haben und für die Sie eine gültige E-Mail-
Adresse haben. Wenn Sie für einige dieser Kunden keine gültige E-Mail
-Adresse haben, schicken Sie ihnen diese Mitteilung bitte auf dem
Postweg. Die Maklerfirmen können insgesamt bis zu $15,000 für die
Kosten der Verteilung dieser Mitteilung an die Mitglieder der
Sammelklägergruppe beantragen. Übersteigt die Summe der eingereichten
Beträge $15,000, so wird die Forderung jedes Maklerunternehmens auf
der Grundlage von anteilig gekürzt .
Diese Bekanntmachung wurde vom Gerichtshof genehmigt. Fragen zu
den in dieser Bekanntmachung genannten Punkten sollten NICHT an den
Gerichtshof gerichtet werden.
*Une version française de cet avis est disponible au
https://www.faguyco.com/class-actions/lightspeed .
View original content: https://www.prnewswire.com/news-
releases/ankundigung-des-vorschlags-zur-vergleichsbeilegung-der-
sammelklage-in-bezug-auf-lightspeed-securities-302542604.html



