Wien (OTS) – Im Mai 2025 jährte sich zum 80. Mal die Befreiung
Österreichs von der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Jahr 1945. Das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz setzt anlässlich dessen ein starkes Zeichen der
Erinnerung, Verantwortung und Solidarität mit den Opfern des NS-
Regimes.
Auf Empfehlung der Opferfürsorge-Kommission gewährt das
Sozialministerium eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro an
rund 300 besonders bedürftige, anerkannte Opfer des
Nationalsozialismus im In- und Ausland, die eine Unterhaltsrente
beziehen. Diese Unterstützung richtet sich an Menschen, die bis heute
unter den langfristigen Folgen von Verfolgung, Entrechtung und
Ausgrenzung leiden. Die Maßnahme ist nicht nur ein konkreter Beitrag
zur Verbesserung ihrer Lebenssituation, sondern auch ein bewusstes
Zeichen der Anerkennung und Würdigung des erlittenen Unrechts. Die
Zahlung ist heute im Ministerrat beschlossen worden.
„Es ist unsere moralische Verpflichtung, den Opfern des
Nationalsozialismus Respekt zu erweisen und ihnen unsere Solidarität
zu zeigen“, erklärt Sozialministerin Korinna Schumann. „Mit dieser
Geste leisten wir nicht nur unmittelbare Hilfe, sondern bekennen uns
auch klar zur aktiven Auseinandersetzung mit der Geschichte und zur
Verantwortung für die Gegenwart.“